GEMA vs. YouTube - Folgenreiches Urteil im Urheberrechtsstreit
Folgenreiches Urteil im Urheberrechtsstreit
20. April 2012, 15:16 Uhr · Quelle: LOOKI.de
Das Videoportal YouTube muss künftig mehr Einsatz beim Entfernen von urheberrechtlich geschütztem Material zeigen, urteilte am Freitag das Landgericht Hamburg. Als direkte Folge des seit Jahren laufenden Rechtsstreits muss die Google-Tochter sieben von 12 Musikstücken sperren und künftig zwei weitere Filter installieren, die das erneute Hochladen der Titeln verhindern, deren Künstler durch die Verwertungsgesellschaft GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertreten werden. Die restlichen fünf Stücke wurden lediglich aus formalen Gründen außen vor gelassen, da sie in diesem Fall keine Relevanz besaßen. Der Richterspruch gilt als folgenreich für das Urheberrecht im Netz, dennoch sehen sich beide Parteien als Sieger.
Mit dem Urteil darf YouTube keine Videos zu Musiktiteln mehr anbieten, bei denen die GEMA Urheberrechte geltend gemacht hat. Ein entsprechender Vertrag war 2009 ausgelaufen und da sich beide Parteien nicht auf eine Nachfolgeregelung einigen konnten, versuchte die GEMA 2010 eine einstweilige Verfügung gegen YouTube durchzusetzen, die vor allem daran scheiterte, dass die Hamburger Richter, die allgemein als urheberfreundlich gelten, keine Notwendigkeit zur Eile sahen.
Das Hamburger Landgericht sah es als erwiesen an, dass YouTube eine sogenannte Störer-Haftung besitzt, was die Plattform für das Verhalten der Nutzer mitverantwortlich macht. Das bedeutet, YouTube ist verpflichtet, Inhalte zu löschen, wenn es auf Verstöße gegen das Urheberrecht hingewiesen wird. Aus diesem Grund sieht auch Google-Deutschland-Sprecher Kay Oberbeck laut Golem das Verfahren „in der Hauptsache [...] gewonnen".
Die GEMA hätte YouTube lieber in der Täterhaftung gesehen, weil sie das Videoportal als Inhalteanbieter einstuft. Die Google-Tochter verkauft sich selbst als Plattform, die Nutzern die Möglichkeit bietet, Inhalte zu veröffentlichen, nicht als direkter Anbieter. Nun wurde sie dazu verpflichtet, durch Filter zu garantieren, dass keiner der 12 Musiktitel wieder hochgeladen wird. Bei Zuwiderhandlung gegen das Urteil kann ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten erlassen werden. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Mit dem Urteil darf YouTube keine Videos zu Musiktiteln mehr anbieten, bei denen die GEMA Urheberrechte geltend gemacht hat. Ein entsprechender Vertrag war 2009 ausgelaufen und da sich beide Parteien nicht auf eine Nachfolgeregelung einigen konnten, versuchte die GEMA 2010 eine einstweilige Verfügung gegen YouTube durchzusetzen, die vor allem daran scheiterte, dass die Hamburger Richter, die allgemein als urheberfreundlich gelten, keine Notwendigkeit zur Eile sahen.
Das Hamburger Landgericht sah es als erwiesen an, dass YouTube eine sogenannte Störer-Haftung besitzt, was die Plattform für das Verhalten der Nutzer mitverantwortlich macht. Das bedeutet, YouTube ist verpflichtet, Inhalte zu löschen, wenn es auf Verstöße gegen das Urheberrecht hingewiesen wird. Aus diesem Grund sieht auch Google-Deutschland-Sprecher Kay Oberbeck laut Golem das Verfahren „in der Hauptsache [...] gewonnen".
Die GEMA hätte YouTube lieber in der Täterhaftung gesehen, weil sie das Videoportal als Inhalteanbieter einstuft. Die Google-Tochter verkauft sich selbst als Plattform, die Nutzern die Möglichkeit bietet, Inhalte zu veröffentlichen, nicht als direkter Anbieter. Nun wurde sie dazu verpflichtet, durch Filter zu garantieren, dass keiner der 12 Musiktitel wieder hochgeladen wird. Bei Zuwiderhandlung gegen das Urteil kann ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten erlassen werden. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

