Verspäteter Auszug der Mieter: Vermieter hat Recht auf Entschädigung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einem Vermieter eine hohe Entschädigung zugesprochen, nachdem sich der Auszug der Mieter monatelang verzögert hatte. Denn er darf ab dem Zeitpunkt, ab dem die Mieter hätten ausziehen müssen, eine ortsübliche Miete wie nach einer Neuvermietung ansetzen. Er muss sich an Beschränkungen halten, die für Erhöhungen eines laufenden Mietverhältnisses gelten.

Die Karlsruher Richter am Bundesgerichtshof haben in einem Mitte Januar 2017 gefällten Urteil Vermietern das Recht auf Nutzungsentschädigung eingeräumt. Im konkreten Fall ging es um die Vermietung eines Einfamilienhauses. Der Vermieter hatte den Mietern wegen Eigenbedarf zu Ende Oktober 2011 gekündigt. Die Mieter blieben jedoch bis Mitte April 2013 im Haus wohnen und zahlten dabei ganz normal ihre Miete von rund 1.050 Euro monatlich weiter.

Der BGH entschied nun allerdings, dass die Mieter rund 7.300 Euro nebst Zinsen als Entschädigung zahlen müssen. Denn ab dem Zeitraum, ab dem sie hätten ausziehen müssen, darf der Vermieter eine Miete verlangen, die sich an der ortsüblichen Neuvertragsmiete orientiert. Die Beschränkungen bei Mieterhöhungen, die für eine laufende Vermietung gelten, sind außer Acht zu lassen, so der BGH (Az.: VIII ZR 17/16).

BGH-Urteil zu verspäteter Rückgabe einer Mietwohnung

Das aktuelle BGH-Urteil könnte zur Folge haben, dass Mieter, die sich gegen eine Kündigung vonseiten des Vermieters zur Wehr setzen wollen, doch von einer Klage absehen. Denn da der Vermieter eine Miete für den Zeitraum nach dem geforderten Auszugs verlangen kann, die er auch von neuen Mietern erhalten würde, erhöht sich das finanzielle Risiko. Für den BGH ist es dabei unerheblich, ob der Vermieter die Wohnung beziehungsweise das Haus tatsächlich vermietet oder für die eigene Familie nutzt. Die Richter weisen zudem darauf hin, dass die bestehenden Gesetze dazu dienen, "den Vermieter an einer ihm günstigen Preisentwicklung am Markt profitieren zu lassen."

Zuletzt hat der Bundesgerichtshof einige Entscheidungen getroffen, die Mietern das Leben schwerer machen. So haben die Richter beispielsweise im Februar 2016 die Auflagen zur Nebenkostenaufschlüsselung gelockert und im Dezember letzten Jahres die Vermieterrechte bei der Kündigung wegen Eigenbedarfs gestärkt.

Wohnung und Haus
[finanzen.de] · 05.02.2017 · 07:13 Uhr
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