Tarifabschluss im öffentlichen Dienst: Tarifeinigung bringt Entgelterhöhungen von bis zu 17 Prozent
Tarifeinigung auf Basis der Schlichtungsempfehlung/Planungssicherheit aufgrund der Laufzeit von 24 Monaten/Inflationsausgleichsgeld von 3.000 Euro für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Potsdam, 24.04.2023 (PresseBox) - In der vierten Verhandlungsrunde haben die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund gemeinsam mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion einen Tarifabschluss für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen vereinbart. Die Tarifeinigung ist auf Basis der Schlichtungsempfehlung vom 14. April 2023 (siehe Pressemitteilung vom 15. April 2023) erfolgt.
Die Tarifeinigung sieht die Auszahlung eines steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsgeldes in Höhe von insgesamt 3.000 Euro vor. Einmalig erhalten die Beschäftigten im Juni 2023 1.240 Euro, anschließend monatlich 220 Euro im Zeitraum Juli 2023 bis Februar 2024. Ab 1. März 2024 werden die Tabellenentgelte aller Beschäftigten um 200 Euro erhöht (sogenannter Sockelbetrag). Diese um 200 Euro erhöhten Entgelte werden zusätzlich um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, soll der betreffende Erhöhungsbetrag auf diese Summe festgesetzt werden. Der Tarifabschluss tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024.
Karin Welge, Verhandlungsführerin und Präsidentin der VKA
Karin Welge
Karin Welge
Auch sieht der Tarifabschluss für die Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Studierenden Aufwertungen vor: Diese erhalten das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld hälftig. Weiterhin werden die Entgelte der Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Studierenden ab 1. März 2024 um 150 Euro erhöht.
Karin Welge
Weitere Informationen finden Sie unter: tarifrunde-2023.vka.de