tomtom
ist Papa²
- 21 April 2006
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Nicht? Ist es nicht ungleich schwerer den Muezzin aus der Moschee zu "entfernen"?Das kann er, von der Polizei, auch in der Moschee, wenn er die öffentliche Ordnung stört. Kein Unterschied zum Marktplatz.
Wie soll er denn von seinem Minarett die öffentlich Ordnung stören? Steine wird der von da oben sicherlich nicht schmeißen. Und wenn er einmal schreien darf, braucht es auch erst ein Lärmgutachten bevor man ihn deswegen des "Hauses" verweisen kann.
Zuhause darf ich das ja auch.