Sammelthread Schweizer Minarett-Verbot

Also ich kann den Schweizern nur zustimmen den irgendwann wirds keine Kirchen mehr geben sondern nur noch Moscheen und Synagogen wo man hinsieht, wir sind in einem Katholischen Erdteil ich kann ja auch nicht alle 2-3 km ne Kirche in nem Arabischen Land fordern sowas nennt man nicht Rassismus sondern gleichberechtigung für alle

Sag mal, haben dich deine Eltern als du noch klein warst öfter fallen gelassen? Das würde nämlich diesen unglaublich dummen Beitrag erklären. :roll:
 
Cool :). Jetzt hat schon der Erdausschnitt den wir bewohnen eine eigene Religionszugehörigkeit.
Klar man braucht doch nur vergleichen Deutschland mindestens 60 Prozent Katholisch,Östereich fast nur Katholisch,Italien sowieso Schweiz ziemlich viele Katholiken Frankreich auch dann Holland,Belgien,Finnland und Schweden sogar ein großer teil von Irland ist Katholisch also besteht in europa klare mehrheit bei Katholischem glauben aber mir kann der mist eh egal sein den ich gehöre eh keinem glauben mehr an(ausgetreten von der Kirche) ausser dem Buddhismus aber das ist ja ein glauben der mit jeder religion verbunden werden kann(gibt ja Induhismus+Buddhismus,katholische Buddhisten usw)
 
sogar ein großer teil von Irland ist Katholisch

Ähm das ist bei deren Geschichte aucht kein "sogar" wert.

Übrigens hätte ich Spanien etc angeführt und nicht unbedingt die nördlicheren Länder...
(und in der Schweiz hält es sich btw 41% : 40% lol)

Edit: kurz nochmal nachgeschaut:
72,9 % der schwedischen Bevölkerung gehören der evangelisch-lutherischen Schwedischen Kirche an[...]
Die römisch-katholische Kirche hat 150.000 Mitglieder (1,6 %)
https://de.wikipedia.org/wiki/Schweden#Religion
 
Wie du mir, so ich dir

Natürlich gibt es an der Lage der Christen in der muslimischen Welt trotzdem nichts zu beschönigen. Es ist ehrenwert, das zu kritisieren. Nur sollte man dann angemessene Wege suchen. Das Schweizer Volksbegehren gegen Minarettbauten als Akt der Solidarität mit nahöstlichen Christen umzudeuten , wie es manche tun, ist hingegen bizarr.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,664752,00.html

Ein treffender Kommentar, wie ich finde.
 
Vielleicht eben für die Abstimmenden schon? Oder bist Du sicher, dass es den Menschen, die für das Verbot gestimmt haben, nur um die Türmchen ging?

Was dann nur wieder mal beweist, das Volksabstimmungen zwar basisdemokratisch sind, aber vordringlich auch polemisch. Wenn man Ressentiment gegen eine Religion hat, warum kann man sie nicht klar und deutlich äußern, sondern muss sich mit dem Verbot eines Symbols behelfen, was nicht nur dämlich, sondern auch unpassend ist?
 
Was dann nur wieder mal beweist, das Volksabstimmungen zwar basisdemokratisch sind, aber vordringlich auch polemisch.

Das Problem existiert einzig und allein durch das entsprechend gültige Zulassungsverfahren und hat daher einfach nix mit Polemik zu tun. Wenn die Schweizer Verfassung solch einen Entscheid zulässt, muss eine Demokratie auch das Ergebnis verkraften.

Genau dieses Ergebnis hatte nämlich niemand auf der Rechnung.
Obwohl - wenn ich mir überlege, dass die Regierung noch auf den Merkblättern zur Abstimmung den Wählern das "Nein" nahe legt, wundert mich dieser umgekehrt psychologische Effekt (jetzt zeigen wir es nicht nur den Moslems sondern auch der Regierung) nicht mehr.

Und das Volksentscheide in Deutschland auch ohne Polemik auskommen ist bekannt. Ich erinnere da an den Volksentscheid zu "Mediaspree" in Berlin.
 
Wenn das Zulassungsverfahren Abstimmungen erlaubt, die per se der Verfassung widersprechen, dann muss was falsch laufen...
 
ich finde es ganz und gar nicht gerecht dass uns(bin auch ein muslim) verboten wird minaretten zu bauen in unserer Stadt(kassel) gibt es eine moschee mit minarett und es stand auch in der zeitung dass es nicht zu einem verbot kommen sollte:)
 
Ich hab da mal ne Frage - vornehmlich an die Schweizer Mitdiskutanten, und zwar eine rein informative:

Zitat von https://de.wikipedia.org/wiki/EGMR
In der Schweiz stellt die EMRK direkt anwendbares Recht dar. Staatliche Grundrechte sind von jedem Bürger nicht nur aufgrund von verfassungsmäßigen Rechten einklagbar, sondern auch aufgrund von allfälligen Rechten, die jemandem aus der EMRK zustehen.

Die Schweizer haben ja am letzten Wochenende eine Änderung ihrer Verfassung beschlossen. Wenn jetzt irgendjemand die Schweiz vor dem EGMR verklagt und Recht bekommt, was passiert dann? Der EGMR kann doch die Schweizer Verfassung nicht wieder ändern, oder?

Die Schweiz erkennt die EMRK und die UNO-Charta an. Was, wenn die UNO sagt: Nö, diese Verfassungsänderung widerspricht der UNO-Charta? Ist denkbar, daß die Schweiz (dann vermutlich wieder per Volksabstimmung) aus der UNO austritt? Oder aus dem Europarat? Oder aus dem EGMR?
 
@LordRoscommon:

Vorangestellt mal: Dass jemand die Schweiz anklagt, darf wohl als sicher angenommen werden.

Also jetzt einmal die betreffenden Artikel aus der Menschenrechtskonvention (SR 0.101), wie es im Schweizer Landesrecht - und in den REchtssammlungen der anderen Staaten - verankert ist.

Die beiden umstrittenenen Artikel:
Art. 9 Gedanken—, Gewissens— und Religionsfreiheit

(1) Jede Person hat das Recht auf Gedanken—, Gewissens— und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von Bräuchen und Riten zu bekennen.

(2) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekennen, darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.

Art. 14 Diskriminierungsverbot

Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.

Zudem wäre noch die Verpflichtung:

Art. 1 Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte

Die Hohen Vertragsparteien sichern allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen die in Abschnitt I bestimmten Rechte und Freiheiten zu.

und der Art. 58 über die Kündigung ist auch ncoh interessant:
Art. 58 Kündigung

(1) Eine Hohe Vertragspartei kann diese Konvention frühestens fünf Jahre nach dem Tag, an dem sie Vertragspartei geworden ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten durch eine an den Generalsekretär des Europarats gerichtete Notifikation kündigen; dieser unterrichtet die anderen Hohen Vertragsparteien.

(2) Die Kündigung befreit die Hohe Vertragspartei nicht von ihren Verpflichtungen aus dieser Konvention in Bezug auf Handlungen, die sie vor dem Wirksamwerden der Kündigung vorgenommen hat und die möglicherweise eine Verletzung dieser Verpflichtungen darstellen.

(3) Mit derselben Massgabe scheidet eine Hohe Vertragspartei, deren Mitgliedschaft im Europarat endet, als Vertragspartei dieser Konvention aus.

(4) Die Konvention kann in Bezug auf jedes Hoheitsgebiet, auf das sie durch eine Erklärung nach Artikel 56 anwendbar geworden ist, nach den Absätzen 1 bis 3 gekündigt werden

In ähnlicher Art steht das auch in der UNO-Charta (UNO-Pakt II), welche zwar von der Schweiz als zwingend gezählt wird, jedoch möglicherweise weniger gut "fassen kann". Auf jeden Fall ist dort die Religionsfreiheit auch nicht zu verachten.

Eine Kündigung der EMRK ist von der SVP - wenn erstaunts - bereits vorgeschlagen worden.

Das EMRK ist nicht an die Schweiz. Verfassung gebunden, wenn sie über die Schweiz beschliesst. Sie hat aber auch kein Recht, die Schweiz. Verfassung zu ändern. Sie kann aber die Schweiz ausschliessen oder auch Zahlungen anordnen.
Was jedoch genau geschehen kann und was nicht, das weiss niemand... :mrgreen: Und wann, ist noch vielmehr fraglich. Denn dazu muss zuerst ein Baugesuch bis zum Europäischen Gerichtshof weitergezogen werden - das dauert bei den hiesigen Behandlungsfristen schon ziemlich lange. Und je weiter oben es behandelt wird, je länger dauert es. 5-10 Jahre wird das schon dauern - und ob es dann noch jemanden im Ausland interessiert oder ob es bis dahin vergesssen geht 8).

Ist denkbar, daß die Schweiz (dann vermutlich wieder per Volksabstimmung) aus der UNO austritt? Oder aus dem Europarat? Oder aus dem EGMR?
Möglich ja ... wahrscheinlich eher weniger ... der Beitritt zur UNO war umstritten, aber ein Austritt würde genauso umstritten sein.

Ein in meinen Augen fragwürdiger Artikel: der SVP (udc in der URL ist die französische Bezeichnung): Kwww.udc.ch

Übrigens: In der Schweiz wurden erst vier Initiativen als ungültig erklärt!
- 'Vorübergehende Herabsetzung der militärischen Ausgaben (Rüstungspause)' (1955; Formfehler)
- Eidgenössische Volksinitiative 'gegen Teuerung und Inflation' (1975; Parallel zu ähnlicher Initiative)
- Eidgenössische Volksinitiative 'für weniger Militärausgaben und mehr Friedenspolitik' (1992; Formfehler "Einheit der Materie" nicht gegeben)
- Eidgenössische Volksinitiative 'für eine vernünftige Asylpolitik' (1992) ...
Und damit sind wir hier, wo ich hinwil: Es wurde eine einzige Volksinitiative auf die Art als ungültig erklärt, wie es von dieser verlangt wird. Begründung ist:
Mit einer Annahme des Volksbegehrens "für eine vernünftige Asylpolitik" würden die Kerngehalte der bedeutendsten multilateralen Verträge auf den Gebieten des Flüchtlingsrechts und der Menschenrechte verletzt, indem illegal eingereiste Gesuchsteller umgehend und ohne Beschwerdemöglichkeit aus der Schweiz weggewiesen würden, ohne dass in den betreffenden Fällen Non-refoulement-Prüfungen stattfinden könnten. Durch eine Kündigung der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Uno-Folterkonvention könnte zwar ein formeller Widerspruch zu diesen völkerrechtlichen Verträgen verhindert werden, nicht aber die Verletzung von zwingendem Völkerrecht und die damit verbundene Gefährdung elementarster Grundrechte wie das Recht auf Leben. Der Bundesrat teilt die Überzeugung der Staatengemeinschaft und der neueren Lehre, dass solche Normen in einem Rechtsstaat als materielle Schranken der Verfassungsrevision angesehen werden müssen. Er ist deshalb der Auffassung, dass die Initiative "für ein vernünftige Asylpolitik" ungültig zu erklären sei.
Detailliert nachzulesen unter https://www.parlament.ch/Poly/Rueckblick/D/Retro01\94061.htm
Und hier sind wir bei einem wesentlichen Bestandteil. Das umstrittende zwingende Völkerrecht, zu dem die Religionsfreiheit nicht gehört... Einzelne Leute sagen, es sei zulässig, weil es das zwingende Völkerrecht nicht auch nur ansatzweise berührt. Und das wäre dann auch der angesprochene ius congens im Nationalratsprotokoll, wo ihr das ganze in anderen Worten auch finden werdet ;)

Gruess

Lukas
 
Wow, ich fand, das war eine interessante Ausführung. Respekt.
M.E. nach hängt nun eigentlich alles davon ab, ob der Bau von Minaretten die Religionsfreiheit einschränkt oder nicht - und die Uneinigkeit diesbezüglich hat der Thread ja deutlich gezeigt.
Übrigens: Nicht-Muslime dürfen übrigens auch keine Minarette mehr bauen. ;)
 
Um es einfach mal gemacht zu haben, z. B.

Wenn Dir ein Auto entgegen kommt, kannste Dir doch überlegen: Halt ich dagegen, oder weich ich aus? Auf nem Fahrrad sitzend wirste vermutlich ausweichen, in nem Panzer haste das nicht nötig.

Ich bin auch gespannt, was die Muslime in der Schweiz jetzt machen werden. Gehen? Minarettlose Moscheen bauen? Klagen? Oder überlegen sie sich eine "Umgehung" des Verbots?