Schließen Bitte INFO Computer Shop Biehl aufpassen

Diese Lose haben auf Klamm keinen direkten Geldgegenwert, das stimmt.
Aber sie haben definitiv einen im Shop.
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Vor allem: Was hat das mit dem Widerrufsrecht zu tun? Eigentlich gar nichts. Er könnte seine Ware für Grashalme verkaufen und müsste ein Widerrufsrecht einräumen. Er müsste dann dem Kunden eben seine Grashalme zurückgeben.

Rückgaberecht... Tja, dann müßte man eben zusehen, wie das zu handhaben ist: Mit dem Tageskurs, dem Gegenwert in Euro zum Zeitpunkt des Kaufes etc...
Es gibt genau die Lose zurück, die der Kunde gezahlt hat, abzüglich Versandkosten und, wenn er es so in seiner Klausel vermerkt, Rücksendekosten bei bestimmten Warenwert.

Marty
 
Ich hatte die Ware extra für den User Bestellen müssen, und habe selbst nicht die Möglichkeit diesen Artikel wieder zurück zu geben, da sich die Ware nicht mehr im Original Zustand befindet. Das Fernabsatzgesetz sagt das die Ware Ungeöffnet und ungebraucht bleiben muss, um diese entsprechend zurückgeben zu können. So wie man die Ware auch direkt im Geschäft begutachten kann.

So dann will ich mich auch mal zu Wort melden....

der liebe Herr Biehl verweigert auch mir das wiederrufsrecht, dabei wurde mein Artikel noch nichtmal verschickt als ich die Stornierung abgeschickt und er sie gelesen hatte. Anscheind dreht er es sich immer so hin, das er dabei nen guten Schnitt macht, aber das werde ich mir nicht gefallen lassen Herr Biehl.

Wie bereits per E-Mail angekündigt, werde ich mich Morgen mit meinem Anwalt in Verbindung setzen,sollten die Lose nicht bis Heute Abend 00:00 Uhr auf meinem Konto sein, und dann mal genauer alles mit Ihm besprechen.

Dies war mein Letzter Einkauf in diesem Shop, ist ja pure Abzocke!
 
und ungeöffnet, das stimmt ja nichtmal, es steht im Gesetz, dass der Kunde im Fernabsatz mit der Ware das machen darf, was im Laden auch möglich wäre

so ist zB bei Kauf eine Prüfung der Beschaffenheit möglich, also kann der Karton dazu zB geöffnet werden.

Und seine Ausrede, es sei ja ein Prämiensystem, ähnlich dem Shell-Shop

das ist lachhaft, da das Prämiensystem nur auf direkten Seiten des Ausgebers des Systemes als solches agieren kann, auf jeder externen Nutzung ist es eine Zahlungsoption.

aber Herr Biehl weiß es besser, mal sehen, was die Wettbewerbszentrale dazu sagt.
 
So dann will ich mich auch mal zu Wort melden....

der liebe Herr Biehl verweigert auch mir das wiederrufsrecht, dabei wurde mein Artikel noch nichtmal verschickt als ich die Stornierung abgeschickt und er sie gelesen hatte. Anscheind dreht er es sich immer so hin, das er dabei nen guten Schnitt macht, aber das werde ich mir nicht gefallen lassen Herr Biehl.

Wie bereits per E-Mail angekündigt, werde ich mich Morgen mit meinem Anwalt in Verbindung setzen,sollten die Lose nicht bis Heute Abend 00:00 Uhr auf meinem Konto sein, und dann mal genauer alles mit Ihm besprechen.

Dies war mein Letzter Einkauf in diesem Shop, ist ja pure Abzocke!

Wo ist das denn bitte Abzocke, wenn die Regeln vorherr in den AGBs genaustens aufgelistet waren, und die auch von dir entsprechend bestätigt worden sind beim Kauf. Ich habe keine Probleme damit, das ganze vor Gericht klären zu lassen, so das es dann auch der letzte versteht, das gekauft Ware mit Klammlose kein Wiederrufsrecht hat, auch wenn ander da anderer Meinung sind.

So dann will ich mich auch mal zu Wort melden....

der liebe Herr Biehl verweigert auch mir das wiederrufsrecht, dabei wurde mein Artikel noch nichtmal verschickt als ich die Stornierung abgeschickt und er sie gelesen hatte. Anscheind dreht er es sich immer so hin, das er dabei nen guten Schnitt macht, aber das werde ich mir nicht gefallen lassen Herr Biehl.

Wie bereits per E-Mail angekündigt, werde ich mich Morgen mit meinem Anwalt in Verbindung setzen,sollten die Lose nicht bis Heute Abend 00:00 Uhr auf meinem Konto sein, und dann mal genauer alles mit Ihm besprechen.

Dies war mein Letzter Einkauf in diesem Shop, ist ja pure Abzocke!

Und das ist so auch nicht richtig, die Ware wurde Mitttags Stoniert, und morgens ist die Ware schon raus gegangen. Das Thema wurde wohl auch schon oft genug hier besprochen.
 
Wo ist das denn bitte Abzocke, wenn die Regeln vorherr in den AGBs genaustens aufgelistet waren, und die auch von dir entsprechend bestätigt worden sind beim Kauf. Ich habe keine Probleme damit, das ganze vor Gericht klären zu lassen, so das es dann auch der letzte versteht, das gekauft Ware mit Klammlose kein Wiederrufsrecht hat.


ich kann in die AGB auch schreiben, dass jeder die Sachen bei mir nackt abholen muss, ist es dadurch aber auch wirklich so?

nein

du musst deine AGB dem deutschen Recht beugen, nicht das deutsche Recht sich deinen AGB

aber das wurde hier in diesem Thread, sogar mit Belegen bezüglich Gesetze, schon geschrieben, du hast es immer noch nicht verstanden ...

Vielleicht ist es wirklich mal Zeit, dass du dafür vor Gericht zur Rechenschaft gezogen wirst ... ich hoffe es sogar

Und das ist so auch nicht richtig, die Ware wurde Mitttags Stoniert, und morgens ist die Ware schon raus gegangen. Das Thema wurde wohl auch schon oft genug hier besprochen.


das ich mal nicht lache

Samstag storniert durch den Kunden

gerade bekam ich folgendes von dir per PN:

Die Ware ist heute Morgen so gegen 11:45 Uhr raus gegangen zu diesem Zeitpunkt lag auch noch keine Stornierung hier vor, also entspricht dies schon mal nicht der Wahrheit.

also hast du die Ware HEUTE rausgeschickt ...
damit hast du trotz stornierung Ware versendet, der User hat keine weiteren rechtsverbindlichen Vertrag für die nun durch dich ausgelieferte Ware
und da gab es doch auch noch ein Gesetz, nachdem ich unaufgefordert zugesendete Ware nichtmal zurücksenden brauch ?!?!

Marty, hast du da zufällig mal gerade einen Link für mich da??
 
Und das ist so auch nicht richtig, die Ware wurde Mitttags Stoniert, und morgens ist die Ware schon raus gegangen. Das Thema wurde wohl auch schon oft genug hier besprochen.

Nur seltsam, das ich einen Beweis habe, das ich bereits am Samstag den Wiederruf rausgeschickt habe, und das du mir die Mail des Versand's erst dann geschickt hattest, nachdem du schon 2x auf meinen Wiederruf geantwortet hattest. Wie willst du dich jetzt da raus reden?
 
Nur seltsam, das ich einen Beweis habe, das ich bereits am Samstag den Wiederruf rausgeschickt habe, und das du mir die Mail des Versand's erst dann geschickt hattest, nachdem du schon 2x auf meinen Wiederruf geantwortet hattest. Wie willst du dich jetzt da raus reden?

Über das Wochenende arbeite ich keine E-Mails ab, ich denke mal als Firma hat man auch das Recht dazu nicht am Wochenende auch noch arbeiten zu müssen. Am Montag braucht das dann auch entsprechend seine zeit, bis ich das alles abgearbeitet habe. Im Live Support hat mir dann ein Mitarbeiter mitgeteilt das ein Kunde einen Auftrag Stonieren wollte, und er wollte auch entsprechend in Euro ausbezahlt werden, was schon zeigt das es dem User nur danach war seine Lose für 0,34 Euro pro MIO bei mir zu verkaufen, er hatte wohl nie die absicht den Artikel überhaupt abzunehmen. Und genau das ist ja auch der Punkt, warum Klammlose käufe kein Wiederrufsrecht haben, dann würden das wohl bald alle User so machen und ich könnte den Shop Schließen.

Zu diesem Zeitpunkt wo er sich im Live Support gemeldet hatte, war die Ware schon versendet worden was er aber selbst noch nicht wuste.

Und ich sage es jetzt nochmals, Ware welche bei mir im Shop mit Klammlosen gekauft wird, hat kein Wiederrufsrecht, und wem das nicht passt sollte bei mir einfach nichts kaufen.
 
Über das Wochenende arbeite ich keine E-Mails ab

Und ich sage es jetzt nochmals, Ware welche bei mir im Shop mit Klammlosen gekauft wird, hat kein Wiederrufsrecht, und wem das nicht passt sollte bei mir einfach nichts kaufen.


ob du die bearbeitest oder nicht, wichtig ist der Zugang, den hast du aber vor dem Versand bestätigt, dein Pech!
der Widerruf ist rechtsgültig!

und dass du Zahlungsoption XYZ vom Widerruf ausschließt, das ist mal sowas von gegen das Gesetz ... ich hoffe, du bekommst nun von der Wettbewerbszentrale so richtig böse eine drüber
 
ob du die bearbeitest oder nicht, wichtig ist der Zugang, den hast du aber vor dem Versand bestätigt, dein Pech!
der Widerruf ist rechtsgültig!

und dass du Zahlungsoption XYZ vom Widerruf ausschließt, das ist mal sowas von gegen das Gesetz ... ich hoffe, du bekommst nun von der Wettbewerbszentrale so richtig böse eine drüber

Wettbewerbszentrale hat bei mir schon mal geprüft, und da wird auch diesmal nichts passieren, weil alles seine Richtigkeit hat. Hätten Lose einen Geldgegenwert müssen wohl alle Zockerseiten zu machen, aber so weit denkt Ihr scheinbar nicht, Klammlose ist und bleibt eine Virtuelle Währung die keine Wert hat, und laut Klamm eine Bonus Prämienpunkte sind.
 
Biehl

die Lose sind ein Bonussystem im System Klamm.de
dazu gehört deine Seite nicht

eine Zockerseite, die rein auf diesen Lose basiert fällt nicht untes Glücksspielgesetz!

ein Shop, der aber Lose, ebesucher und andere vituelle Währungen dem Euro gleichstellt, muss auch die weitere Rechtsfolge daraus akzeptieren.
denn der Widerruf ist nicht an eine Währung gebunden, sondern an die Tatsache, dass ein gewerblicher Händler eine Ware einem Kunde verkauft, ganz gleich gegen was!

nach dem Widerruf sind die beiederseits empfangenen Zuwendungen (so heisst es ja richtig) zurückzugewähren

hier also du deine Ware, der Käufer seine Lose

ich sehe da keinerlei Erwähung von einer sogenannten harten Währung

also?

du kannst noch soviel versuchen, dich daraus zu reden, die gesetzliche Pflicht zum Widerruf darfst du dem Kunden nicht aberkennen, es ist ein unverpfändbares Recht des Kunden
und dieses per AGB ausschließen zu wollen, das ist schlichtweg wider dem Gesetz, also gesetzeswidrig!
 
Biehl

die Lose sind ein Bonussystem im System Klamm.de
dazu gehört deine Seite nicht

eine Zockerseite, die rein auf diesen Lose basiert fällt nicht untes Glücksspielgesetz!

ein Shop, der aber Lose, ebesucher und andere vituelle Währungen dem Euro gleichstellt, muss auch die weitere Rechtsfolge daraus akzeptieren.
denn der Widerruf ist nicht an eine Währung gebunden, sondern an die Tatsache, dass ein gewerblicher Händler eine Ware einem Kunde verkauft, ganz gleich gegen was!

nach dem Widerruf sind die beiederseits empfangenen Zuwendungen (so heisst es ja richtig) zurückzugewähren

hier also du deine Ware, der Käufer seine Lose

ich sehe da keinerlei Erwähung von einer sogenannten harten Währung

also?

du kannst noch soviel versuchen, dich daraus zu reden, die gesetzliche Pflicht zum Widerruf darfst du dem Kunden nicht aberkennen, es ist ein unverpfändbares Recht des Kunden
und dieses per AGB ausschließen zu wollen, das ist schlichtweg wider dem Gesetz, also gesetzeswidrig!

So gesehen sind Klammlose eine art Dienstleitung, welche sich die User entsprechend verdienen können. Wenn ich heute einem einen Computer gebe, und er mir dafür mein Hausverputzt ist dies wohl auch nicht Wandlungsfähig weil hier auch was Virtuelles getauscht worden ist, eine Dienstleistung gegen Hardware, da gibt es auch entsprechend Urteile drüber. Was ich nicht so ganz versehe, der Käufer wuste schon im Vorfeld das er bei mir kein Wiederrufsrecht hat, und bestellt dennoch Ware bei mir, er hätte es doch einfach auch sein lassen können. Wir sind doch wirklich nicht im Kindergarten, heute bestelle ich Ware ein paar Tage später wie ich diese nicht mehr, warum auch immer. Ich habe jetzt wirklich genug geschrieben, und werde aus zeitlichen gründen keine weiteren Antworten mehr schreiben, notfalls müssen das einfach die Gerichte Klären.
 
Selbst wenn man mit dir keinen Kauf- sondern wie du hier behauptest, einen Tauschvertrag schließt: Schau dir mal §480 BGB an ;)

Und zu deinem Ausschluss des Widerrufsrechts durch deine AGB: §312f.
 
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Es ist leider so Markus, jeder Käufer hat das Recht innerhalb von 14? Tagen jegliches Geschäft zu widerrufen (Haustür/Telefongeschäfte als Beispiel) selbst wenn du es vorher bei AGBs ausschliesst.

Ist quasi ein "Grundrecht"...

MY
 
Nur ein Hinweis...

Schreibt denn der Käufer nicht schon im ersten Posting, er wäre Händler? Damit hat er kein Rückgaberecht, wie ein Verbraucher... Ansonsten ist verkauft verkauft, ob gegen Backsteine, Wurst oder Klammlose oder eben Euro.
 
Schreibt denn der Käufer nicht schon im ersten Posting, er wäre Händler? Damit hat er kein Rückgaberecht, wie ein Verbraucher... Ansonsten ist verkauft verkauft, ob gegen Backsteine, Wurst oder Klammlose oder eben Euro.


mitlerweile ist hier schon wieder ein neuer Fall, und das ist es Endverbraucher ...
 
Was kommt als nächstes? Ein ausschließen der Gewährleistung beim Kauf mit Losen?

Die Gewährleistung bekomme ich ja vom Händler und kann Sie auch entsprechend weitergeben. Ist halt Lustig wie die Meinungen da unterschiedlich sind, meine Rechtsanwälte sagen da halt was anderes.

Alternativ Preise für Klammlose mit einrechnen und den Usern dann entsprechend auch ein Wiederrufsecht einräumen, aber ich weiß jetzt schon das dies dann wohl völlig ausarten wird, dann bin ich wohl nur noch beschäftigt Klammware zurück zu nehmen, was ich eigentlich im Vorfeld vermeiden wollte. Dann lasse ich es wol lieber ganz, und sehr zu wie der Losepreis in den Keller geht.
 
Ich weiß nicht wie es jetzt ist, aber ich würde einfach eine Servicepauschale beim Kauf mit Losen einrechnen, die dann hoch genug ist um Losekursschwankungen abzufangen.

Der Kunde bekommt wenn er die Ware zurückschickt die Losmenge die er bezahlt hat, verrechnet wird da nix. Wenn ich heute für Euros etwas kaufe, dann bekomme ich ja in 2 Wochen auch nicht Geld zurück, nur weil die Ware im Preis gefallen ist. (Gut einige Händler wie Amazon, zahlen einem dann freiwillig die Differenz)