Vor allem: Was hat das mit dem Widerrufsrecht zu tun? Eigentlich gar nichts. Er könnte seine Ware für Grashalme verkaufen und müsste ein Widerrufsrecht einräumen. Er müsste dann dem Kunden eben seine Grashalme zurückgeben.Diese Lose haben auf Klamm keinen direkten Geldgegenwert, das stimmt.
Aber sie haben definitiv einen im Shop.
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Es gibt genau die Lose zurück, die der Kunde gezahlt hat, abzüglich Versandkosten und, wenn er es so in seiner Klausel vermerkt, Rücksendekosten bei bestimmten Warenwert.Rückgaberecht... Tja, dann müßte man eben zusehen, wie das zu handhaben ist: Mit dem Tageskurs, dem Gegenwert in Euro zum Zeitpunkt des Kaufes etc...
Marty