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Recht haben und Recht bekommen, ist halt leider in Deutschland immer so eine Sache und viele Abmahnanwälte bereichern sich da auch auf kosten anderer, und das soll dann Gerechtigkeit sein, da kann ich wirklich nur mit dem Kopf schütteln. Ich stelle den Klammusern einen Shop zu Verfügung wo über 30.000 Artikel mit Klammlose gekauft werden können, und zum dank das die User mehr mit Ihren Losen anfangen können, werde ich hier entsprechend schlecht gemacht, das ist dann der Dank dafür das ich den Losepreis stabilisiert habe, was man zum Teil auch dem Shop mit zu verdanken hat, da die entsprechenden Lose hier nicht zu Dumping Preisen angeboten werden.

Yerusha: Das ist ja genau das Problem, das Klammlose im Kurs stark schwanken können, und da sind die Probleme bei einer Rücknahme schon im Vorfeld vorprogrammiert. Zum Beispiel der User kauft für 3 MRD Lose ein Notebook, in 14 Tagen ist der Losepreis von 25 Cent auf 35 Cent gestiegen, er schickt die Ware zurück da er so ja einen Gewinn erzielen könnte, wenn ich Ihm dafür die 3 MRD Lose zurück schicke, die vorher einen Wert hatten von 750 Euro, bekommt er so gesehen dann Lose im Wert von 1050 Euro zurück und hat einen Gewinn von 300,00 Euro erzielt. Oder er kauft für die gleiche Losemenge einen weit aus besseren Notebook, und Steigt der Preis weiter schickt er diesen auch wieder zurück, und holt sich noch einen besseren Notebook. Das gleiche Problem besteht auch, wenn der Losepreis fällt, da würde der User ja einen Verlust machen, und in der Klammwelt ist das leider eine Katastrophe wenn man jemanden ein Bauklötzen weg nimmt, geben ist immer in Ordnung aber bloß nichts wegnehmen. Genau aus diesem Grund ist auch gekaufte Ware mit Klammlose vom Umtausch ausgeschlossen, natürlich hat der User volle 24 Monate Garantie, aber da wird die Ware entsprechend ausgetauscht oder Repariert bei einem defekt.
 
Yerusha: Das ist ja genau das Problem...
Danke für die Erklärung. Das ist nämlich etwas, das ich mir gedacht habe, wobei ein steigener Losepreis wie in der letzten Zeit, wo immer das auch herkommen mag, ja eher die Ausnahme ist, sprich die Bereicherung des Kunden eher die Bereicherung wäre, der Regelfall ist ja ein fallender Losepreis.

Wenn nun aber Witti Recht haben sollte und auch Artikel gegen Lose zurückgenommen werden müßten, würde mich dahingehend auch ein rechtlicher Standpunkt interessieren... Ich bin an solchen juristischen Spitzfindigkeiten immer interessiert ;)
 
Was soll ich den anpassen, die AGB"s sagen doch alles, und da kann man so nichts mehr Falsch machen.

AGB`s von Computer Biehl
Unsere AGB`s halten sich ganz einfach an das aktuelle deutsche Recht, in dem alles weitere geregelt ist.

Stand 01.07.2004


1. so kannst du das nicht schreiben

denn wenn du nur die gesetzlichen Bedingungen nehmen willst, dann brauchst du die AGB garnicht verfassen

2. den Widerruf musst du, egal ob AGB vorhanden oder nicht, dem Kunden beim Kauf anzeigen lassen und als druckbare Datei ausgeben (oder in ausgedruckter Form der Lieferung beilegen)

dein Widerruf ist nicht die Bytes wert, die es braucht, um diese anzuzeigen, weil vollkommen fehlerhaft.

Wie gesagt, such dir mal ordentliche Musterlösungen, zB bei janolaw, dann siehst du, was du da falsch machst
 
Also ich versteh garnet, was ihr so auf Herr Biehl rumhackt. So wie er das hier schildert und so wie ich es raushöre hat katze000 den Router net nur ausgepackt und angeguckt sondern auch angeschlossen und sicherlich auch dran rumgetestet, warum er jetzt keine Verbindung hat (fehlendes Modem). Nun kann die Ware ja wohl definitiv nicht mehr als neu angesehen werden. Wenn sie nur geöffnet wird, ist das ja noch was anderes, aber so.
Ich weiß zwar nicht, wie es rechtlich ist, aber nach meinem Befinden wäre es sehr kulant von Herrn Biehl, wenn er die Ware überhaupt zurück nimmt.
Und das man jetzt auch seinen AGB rumhackt... naja... ich werd das Gefühl net los, das du, witti-web, Biehl nur zur Sau machen willst und hier grad nen schönen Angriffspunkt gefunden hast.

MfG
DeadMansHorror

P.S.: Ich hatte noch nie Probleme mit dem Shop. Habe zwar erst einmal was bestellt, aber das war auch ne echte Problembestellung ;)
 
oben steht zunächst mal nichts von in Gebrauch gehabt, daher wäre das eine Mutmaßung

Und das man jetzt auch seinen AGB rumhackt... naja... ich werd das Gefühl net los, das du, witti-web, Biehl nur zur Sau machen willst und hier grad nen schönen Angriffspunkt gefunden hast.


und zu dem Punkt, ich habe mit dem Herrn noch nie etwas zu tun gehabt, finde aber, und das sage ich, da ich selber im Handel tätig bin, unter aller Sau, den Kunden hier seine Rechte versagen zu wollen ...
zudem ist es eh dem Gesetz nach eh nicht erlaubt, aber egal
 
wuste es erst wo du mir geschrieben hast das ich doch mal den support von Netgear anrufen soll die können mir weiter helfen

Ich finde das deutet schon auf eine Benutzung hin. Allein um herrauszufinden, dass kein Modem vorhanden ist, muss man es wohl anschließen und eine Servicehotline ruft niemand an ohne es vorher selbst probiert zu haben ;)

Du hast recht, es ist eine Mutmaßung, aber eine fundierte :)

MfG
DeadMansHorror
 
Also ich habe bei Markus Biehl schon einiges bestellt, nie Probleme gehabt die er nicht gelöst hat.

Er ist freundlich, hilfsbereit und kulant.
Er ist weiter der einzige, der Lose akzeptiert.

Markus, du solltest dir vielleicht trotzdem wittis "Ratschläge" zumindest mal durch den Kopf gehen lassen, ist ja eher in Deinem Sinne!
 
:D Also ich finde denn Shop super habe da was gekauft mit Losen und sehe kein Problem.
Ansonsten eben Lose verkaufen und mim Geld was einkaufen beim Biehl er bietet dazu ja auch eine Möglichkeit an wenn mans genau nimmt also was wollt ihr.
Markus Biehl mach weiter so :mrgreen:
 
Moin,

also ich habe dort auch schon einiges gekauft und nie Probleme gehabt, aber:

Da Klammlose keinen Geldgegenwert besitzen, fällt dies unter Tauschgeschäft, welches laut aussage meines Anwaltes nicht unter das Fernabsatzgesetz fällt, da gibt es auch mehrere Richterliche Beschlüsse die man im Web nachlesen kann, die das eindeutig belegen, das Tauschgeschäfte nicht wandelbar sind.

Ganz so einfach ist es nicht, denn ich schaue in deine Signatur, gehe in deinen Loseverkaufsladen und schon habe ich einen Gegenwert. Ich muss ja davon ausgehen das sie sogesehen keinen Geldwert für dich hatten und du dort meine Lose auch verkaufst. Peng, hinfällig mit keinen Wert.


Ich hatte die Ware extra für den User Bestellen müssen, und habe selbst nicht die Möglichkeit diesen Artikel wieder zurück zu geben, da sich die Ware nicht mehr im Original Zustand befindet. Das Fernabsatzgesetz sagt das die Ware Ungeöffnet und ungebraucht bleiben muss, um diese entsprechend zurückgeben zu können. So wie man die Ware auch direkt im Geschäft begutachten kann. So wie ich den User verstanden habe, war die Ware in gebrauch und kann so gesehen von mir nicht mehr als Neu verkauft werde, und da genau liegt das Problem.

Naja letztendlich ist es doch mir egal wie du Ware besorgst, wenn ich etwas bestelle und es dir innerhalb 14 Tage zurücksende, dann musst du es zurück nehmen ob du willst oder nicht. Das du nicht die ganzen Artikel in deinem Shop auf Lager hast war mir klar. Das du sie nach einer Bestellung bestellst, erhälst, umverpackst und dann zu mir schickst ist mir auch latte. Will ich das Ding net mir kriegst es zurück. Das Risiko bei solchen Rücksendungen liegt alleine bei dir.

Alles in allem würde ich Witti zustimmen und geb ihm Recht.
Das Restrisiko liegt bei dir und ist gering aber es ist vorhanden ;)
 
Ich hatte die Ware extra für den User Bestellen müssen, und habe selbst nicht die Möglichkeit diesen Artikel wieder zurück zu geben, da sich die Ware nicht mehr im Original Zustand befindet. Das Fernabsatzgesetz sagt das die Ware Ungeöffnet und ungebraucht bleiben muss, um diese entsprechend zurückgeben zu können. So wie man die Ware auch direkt im Geschäft begutachten kann. So wie ich den User verstanden habe, war die Ware in gebrauch und kann so gesehen von mir nicht mehr als Neu verkauft werde, und da genau liegt das Problem. Da Klammlose keinen Geldgegenwert besitzen, fällt dies unter Tauschgeschäft, welches laut aussage meines Anwaltes nicht unter das Fernabsatzgesetz fällt, da gibt es auch mehrere Richterliche Beschlüsse die man im Web nachlesen kann, die das eindeutig belegen, das Tauschgeschäfte nicht wandelbar sind.

Ich hatte dem User aber Angeboten, das er mir dennoch die Ware frei zurück senden solle, so das ich die vielleicht bei mir im Ladengeschäft schnell unter den Man bringen kann, wo er dann auch seine kompletten Lose zurück erhalten hätte, nur darauf hat er leider gar nicht reagiert. Ich bin ja wirklich sehr Kulant zu meinen Kunden, aber es gibt einfach auch mal Grenzen wo man Hard durchgreifen muss,

Man sollte auch immer beide Seiten sehen, wenn ich alles zurück nehmen würde, was schon mal im Gebrauch gewesen ist, hätte ich in kürzester Zeit einen Lagerbestand mit Gebrauchter Ware die sich leider nur sehr schwer oder weit unter Preis verkaufen lasst. Oder würdet Ihr einen benutzen Artikel im Laden für denn vollen Preis kaufen wollen, bestimmt nicht.

Ich hatte dem User aber Angeboten, das er mir dennoch die Ware frei zurück senden solle, so das ich die vielleicht bei mir im Ladengeschäft schnell unter den Man bringen kann, wo er dann auch seine kompletten Lose zurück erhalten hätte

steht das angebot noch oder er nicht mehr das in rot hir oben?
weil dan habe ich ruhe und du auch markus und alles ist oky wuste echt nicht das der Router noch ein moden exstra brauch habe ein Thomson SpeedTouch 546v6 und dort ist ein modem eingebaut !was ich auch von Thomson support erfahren habe nach den kauf von dir und dachte mir das wenn ich mir ein Router kaufe geht alles und bei den wuste ich es nicht von deiner seite (Router )sorry und das hab ich auch markus geschrieben in den mail möchte ihn nix böses erlich gönne jeden das er sich was aufbaut

kannst dich ja melden markus über pn oder hir

und ein tip an die die gerne die roten verteilen schreibt bitte euhern namen hin und bitte ein betref steht ja nie was da sowas ist feige finde ich möchte mal sehen was ihr meint wenn ich rote gebe und schreibe nix hin werde auch keine weiteren infos mehr geben ins bord nur noch das und das wars sorry weil man bei usern hir nicht willkommen ist glaub ich :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich kann wittis-web.de nur zustimmen.

Der Biehl-Shop ist rechtlich nicht gerade sauber.

Einfaches Beispiel:
Preisangaben:
Da steht nur der Preis in Euro (wenn "Währung" auf Euro eingestellt ist), z.B. "250,- Euro".

Rein rechtlich müsste da schon "250,- Euro" plus der Zusatz "inkl. 19% MwSt zzgl. Versandkosten" (und das "in unmittelbarer Nähe zum Preis", wie es so schön heißt).
Und die Versandkosten-Details müssen über einen Link dann auch leicht aufrufbar.

Und das ist jetzt nur das, was mir auf den ersten Blick aufgefallen ist.
AGB etc. hab ich mir jetzt nicht angeschaut.

Was die Warenrücknahme angeht:
Ich denke mal, da ist es komplett egal, ob das eine "offizielle Währung" ist, oder irgendeine virtuelle.
Beispiel:
Nintendo bietet in seinem Sterne-Katalog auch Ware gegen sogenannte Sterne an.
Die Sterne haben auch keinen Gegenwert, aber trotzdem kann man die bestelle Ware ohne Probleme zurückschicken bzw. umtauschen.

Wie gesagt:
Ich würde den Shop nochmal von 'nem Anwalt (am Besten von einem der sich auf diesen Bereich spezialisiert hat) durchchecken lassen.
 
Also das hat noch keiner Drinstehen weder Baur ,Quelle noch steht das im Suppermarkt beim Jughurt dran.
Die Mwst muss auf der Rechnung seperat ausgewisen werden und das macht Biehl.
 
@Defiant:

Och doch, diese Angaben sind Pflicht.
Ich spreche hier nicht vom Laden nebenan, sondern von einem Online-Shop!

Hier mal die Stelle aus der Preisangabenverordnung (PAngV), §1, Grundvorschriften:
2) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Abs. 2 anzugeben,

1.
dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und
2.
ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen.

Fallen zusätzlich Liefer- und Versandkosten an, so ist deren Höhe anzugeben. Soweit die vorherige Angabe dieser Kosten in bestimmten Fällen nicht möglich ist, sind die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen kann.
Quelle: https://bundesrecht.juris.de/pangv/__1.html
 
@Defiant:

Och doch, diese Angaben sind Pflicht.
Ich spreche hier nicht vom Laden nebenan, sondern von einem Online-Shop!

Hier mal die Stelle aus der Preisangabenverordnung (PAngV), §1, Grundvorschriften:

Quelle: https://bundesrecht.juris.de/pangv/__1.html

Da Steht aber nicht das es Beim Artikel Sein muss und auch das Weisst der Biehl beim Kaufabschluss Aus wo mans Anklicken muss sogar ;)
so wie es in jedem Shop am ende angezeigt wird.
Habe schon genug Online Bestellt und Biehl sein Shop unterscheidet sich weder von Baur, Quelle oder sogar vom Conrad.
und ausserdem hat Biehl im Gegensatz zu Baur und Quelle diesen Link
auf der Startseite linker Seite angebracht

https://www.preiswerte-computer.info/shipping.php <<<<
 
Preisangaben inkl. gesetzl. MwSt. und zzgl. Service- & Versandkosten


so steht es bei Quelle unter jedem Artikel
ob nun der MwSt Satz, sprich 19% / 7% noch zusätzlich dabeistehen muss, das ist unklar, wurde bislang meines Wissens nach aber auch noch nicht per Urteil entsprechend geahndet

aber es muss dem Endkunden ersichtlich sein, dass der Preis bereits als Produktpreis komplett inkl aller Nebenkosten ist, eventuell anfallenden Nebenkosten, wie zB der Versand, können seperat ausgewiesen werden, dieses muss aber dann auch für den Kunden einsehbar sein, bei Quelle ist "zzgl. Service- & Versandkosten" zB als Link auf die Versandkostenseite bereitgestellt.
 
Wie gesagt:

Ist nur ein Tipp von meiner Seite.
Jeder Shop-Betreiber kann es handhaben wie er möchte.
Wenn der Computer-Biehl-Shop bisher gut gefahren ist mit dem vorhandenen Auspreisungen etc., dann soll er halt so weiter machen.

Nur ich denke mir: Lieber einen Hinweis zuviel, als hinterher Ärger wegen so 'nem "Fiesselskram".
 
:mrgreen: naja zimlich kleingedruckt fast Unleserlich blau auf blau wo mir dann wieder diskutiren können wie leserlich das sein muss :mrgreen:
 
Also ich hatte den Satz auf Anhieb gefunden, also doch sehr leserlich, und bei otto und co ist es ebenfalls so.