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Ich hatte dem User aber Angeboten, das er mir dennoch die Ware frei zurück senden solle, so das ich die vielleicht bei mir im Ladengeschäft schnell unter den Man bringen kann, wo er dann auch seine kompletten Lose zurück erhalten hätte

steht das angebot noch oder er nicht mehr das in rot hir oben?
weil dan habe ich ruhe und du auch markus und alles ist oky wuste echt nicht das der Router noch ein moden exstra brauch habe ein Thomson SpeedTouch 546v6 und dort ist ein modem eingebaut !was ich auch von Thomson support erfahren habe nach den kauf von dir und dachte mir das wenn ich mir ein Router kaufe geht alles und bei den wuste ich es nicht von deiner seite (Router )sorry und das hab ich auch markus geschrieben in den mail möchte ihn nix böses erlich gönne jeden das er sich was aufbaut

kannst dich ja melden markus über pn oder hir

und ein tip an die die gerne die roten verteilen schreibt bitte euhern namen hin und bitte ein betref steht ja nie was da sowas ist feige finde ich möchte mal sehen was ihr meint wenn ich rote gebe und schreibe nix hin werde auch keine weiteren infos mehr geben ins bord nur noch das und das wars sorry weil man bei usern hir nicht willkommen ist glaub ich :D

Klar das Angebot steht noch.
 
Ich bin ja für Verbesserungsvorschläge immer gerne offen, und bin dafür auch sehr Dankbar. Im Shop habe ich das nun entsprechend geändert, so dass bei jedem Preis nun folgendes zusätzlich mit angegeben wird „inkl. 19% MwSt zzgl. Versandkosten“

Die Problematik wegen der Rückgabe von Ware welche mit Klammlose bezahlt werden habe ich ja schon angesprochen und das da bei starken Losepreis Schwankungen der Ärger schon im Vorfeld vorprogrammiert ist. Ein offizielle Zahlungswährung sind Klammlose leider nicht und sind so gesehen als Gegenstand zu sehen, welche natürlich auch wieder Verkauft werden können. Wenn ich heute einen Neuen Computer gegen ein gebrauchtes Auto eines Kunden tausche, entstehen mir kosten wie zum Beispiel Ummeldung, erforderliche Reparaturen vielleicht neue Reifen und so weit, oder ich Verkaufe es direkt weiter wie ich das auch mit den erhaltenen Klammlose mache. Nach 14 Tagen kommt dann der Kunde, er hätte gerne sein Auto zurück, welches nun einen erheblichen mehrwert hat, durch die Reparatur und den neuen Reifen oder es ist einfach nicht mehr vorhanden da ich es Verkauft habe, oder zu schrot gefahren habe. Wenn Tauschgeschäfte rückgängig mach bar wären, dann müsste ich Ihm wohl das Reparierte neu bereifte Auto zurückgeben, oder Ihm in Euro ausbezahlen wenn das Auto schon Verkauft ist.

Das wäre dann natürlich eine tolle Möglichkeit für die User Klammlose im Shop in Euro zu Wechseln und genau da würde das auch hinführen.
 
du kannst Klammlose hier nicht mit einem Auto vergleichen, das ist vollkommen fehlerhaft

Die Lose müsstest du hier nun mit sagen wir mal US-Sollar vergleichen, der in seinem Wert auch täglich schwankt

du erstattest dem Käufer den Dollar ja auch nicht nach aktuellem Tageskurs, sondern im Betrag gesehen, also 1$ zu 1$

der wechselnde Kurs wird vom Gesetz her als unternehmerisches Risiko bezeichnet, welches der Unternehmen zu tragen hat, er darf das nicht dem Kunden auflasten

aber um auf das Beispiel deines Autos zurückzukommen, auch hier sieht eine korrekte Widerrufsklausel sogar was vor

Verschlechterung (oder hier dann die Verbesserung) sind im Wert auszugleichen, so steht es im Gesetz


wie schon mehrfach geschrieben, lass dich da mal von einem fachlich versierten Anwalt beraten, denn wenn dein jetztiger Anwalt die AGB / Widerrufsklausel so hat durchgehen lassen, dann kommt mir das spanisch vor, weil diese auch schon vor Jahren so fehlerhaft war

die 40€ als Grenze, die dem Kunden aufzulasten sind, steht schon mindestens seit 2001 so fest, da war die Neuregelung des Schuldrechts und des Fernabsatz
 
was ich nicht verstehe warum wird hier biehl so dermaßen auf rechtliche Feinheiten aufmerksam gemacht, auf der Anderen Seite nimmt man es ja mit den Losen (die ja "keinen Gegenwert besitzen") auch nicht so genau: damit meine ich v.a. den Glücksspielsektor.
 
was ich nicht verstehe warum wird hier biehl so dermaßen auf rechtliche Feinheiten aufmerksam gemacht, auf der Anderen Seite nimmt man es ja mit den Losen (die ja "keinen Gegenwert besitzen") auch nicht so genau: damit meine ich v.a. den Glücksspielsektor.


weil du hier zwei Sachen vergleichen willst, die nicht vergleichbar sind

auf den Spieleseiten dienen die Lose als Token, die rechtliche Stellung ist ganz einfach, es ist da nicht als Währung zu sehen, weil nicht direkt gegen Geld tauschbar

bei einem Geschäft, wie hier der Fall, ist es aber als geldwerter Gegenwert zu sehen, die rechtliche Stellung ist damit einer regulären Währung gleich

aber dazu wirst du, wenn du willst, per Forensuche schon reichlich Themen hier finden, und bei einigen sind soigar entsprechende Gesetze gepostet worden, die in den jeweiligen Fällen Anwendung finden
 
Die AGB in dem Shop sind auf einem uralten Stand, wie mir scheint und wie ich hier rauslese. Seitdem hat sich an den Gesetzen so viel geändert, dass ich dem Shop-Betreiber dringend eine Überarbeitung empfehlen würde. Das Fernabsatzgesetz gibt es schon länger nicht mehr.

Ich kann wittis Aussagen fast komplett zustimmen. Aus meiner Sicht muss der Shop-Betreiber die Ware zurück nehmen. Eine Sache gibt es dabei aber noch zu beachten. Sollte die Ware in einem "gebrauchten" Zustand zurückkommen, so kann der Verkäufer dafür einen Betrag abziehen. Bei dem Router würde ich dazu z.B. Kratzspuren, ausgerissene CD-Verpackungen, geknickte Handbuchseiten etc. zählen. Dafür wäre ein Betrag abzuziehen, ansonsten ist der Kaufpreis in Losen zurückzuerstatten.

Da kein vernünftiger Ausschluss formuliert war, sind auch die Hinsendekosten zu erstatten.

Sollte der Verkäufer sich aus dieser Verantwortung stehlen wollen, würde ich dem Käufer empfehlen, die Ware frei zurückzuschicken (vorher Zustand dokumentieren). Sollte dann nicht zeitnah eine Erstattung stattfinden, sofort Mahnverfahren anstrengen.

So, wie man das hier liest, ist Biehl ja ein fairer Verkäufer, ich würde also keine schwereren Geschütze auffahren. Allerdings sollte er dringend seine AGB überarbeiten. Die hat seit Jahren kein Anwalt mehr gesehen.

Marty
 
Also wo hier auch schon über die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) diskutiert worden ist, würde mich jetzt auch mal brennend interessieren wie diese überhaupt abgeführt werden soll?

Sendet der gute Herr Biehl dem Finanzamt die Lose zu? - Wenn Herr Biehl erhaltene Lose aus einem Kundengeschäft wieder verräußert, um anschließend die Steuer abführen bzw. darüber Buchhaltung führen zu können, entsteht zeitgleich ein neuer Handel, für welchen doch auch wieder neue Abgaben entstehen würden - oder irre ich mich?

Und wenn aufgrund der Schilderung des Betreibers kein Umtausch bzw. Rückgabe recht beim Kauf über Klammlose besteht, da diese den täglichen Kursschwankungen unterliegen - rechnet das Finanzamt dann von selbst die Umsatzsteuer anhand des Datums des Losedeals aus? Wenn ja, woran will sich das FA denn Kursmäßig überhaupt orientieren? An den vielen Klammthreads der privaten Verkäufer?

Alles sehr verworren, ich finde keinen passenden Nenner. :hö:
 
@Drangi
quatsch die Ust. zahlt er nur auf die verkauften Lose gegen €.
es ging hier eher um die Ausweisung "inkl. MwSt." bei € weil der ComputerShop ja auch in Euro geht...
 
@Drangi
quatsch die Ust. zahlt er nur auf die verkauften Lose gegen €.
es ging hier eher um die Ausweisung "inkl. MwSt." bei € weil der ComputerShop ja auch in Euro geht...


Ich weis das der Shop in Euros funzt, ebenso auch in eBesucher. Doch auch auf Verkäufe über diese beiden anderen Währungen werden ja Steuern erhoben bzw. steht das so auch bei den Artikeln im Shop mit bei.

Aber wenn nun - so wie du schreibst, Umsatzsteuer nur auf die verkauften Lose erhoben wird (Loseumsatz vom Verkauf der Artikel aus dem Shop), der Händler nun aber mit dem Verkauf der Lose wartet, bis ein weitaus schlechterer Tauschkurs entstanden ist, dann brauch (kann) er dementsprechend auch nicht mehr die volle Ust. abführen, die anfangs auf den verkauften Artikel aus dem Shop erhoben wurde, über welche der Inhaber aber wiederrum bereits nach Bezahlung der Ware verfügt.

Ich kenne mich überhaupt nicht aus auf diesem Gebiet, aber ich kann mir auch nicht vorstellen daß das alles so ganz koscher ist.
 
@biehl:

einfachste lösung für das problem:

nimm einfach die dämlichen klammlose als zahlmöglichkeit raus :roll:

im großen und ganzen hast du damit doch eh fast nur ärger -

rechtliche lage ist schwierig, überall hört man was anderes, abrechnung beim finanzamt ist auch nicht so einfach wie bei richtigen währungen...


aber naja - jedem das seine :mrgreen:
 
Genau, Yerusha - und deshalb hacken auch einige gerne auf ihm rum...

Ich hoffe, dass mit dem Threadersteller alles klappt, dass Biehl Wittis Ratschläge beachtet, aber gleich alles melden find ich auch net die feine Art...da spielt wohl auch ein wenig Neid mit.
 
Dagegen ist ja überhaupt nichts zu sagen, Witti :) Gratuliere, dass du ein guter Geschäftsmann bist!

Biehl hat wahrscheinlich andere Sichtweisen, Angehensweisen, etc. als du - und das hat überhaupt nix mit dem eigentlichen Thema zu tun. Und wenn ich es mir recht überlege, bevor ich eine Speicherkarte um 15 Euro kaufe, gebe ich lieber 45 Mio Lose aus, die ich durch Refs, Verschenkaktionen, Zinsen auf Banken, etc. bekomme ;)

Aber wir entfernen uns vom eigentlichen Thema. Ich denke mal, der Thread hier ist eh abgehandelt, da sich ja Biehl und der Ersteller geeinigt haben, oder??
 
Aber wir entfernen uns vom eigentlichen Thema. Ich denke mal, der Thread hier ist eh abgehandelt, da sich ja Biehl und der Ersteller geeinigt haben, oder??

Man kann doch trotzdem darüber diskutieren. Außerdem hätte ich immer noch gerne gewusst, wie es sich nun mit dem MwSt. in Bezug auf Lose verhält. Am liebsten natürlich von Markus Biehl, der weis es in seinem Laden ja sicherlich am besten.

Natürlich ist er da hier und jetzt auch keine Rechenschaft schuldig. ;)

Für Lieferungen außerhalb der EU findet die Widerrufsbelehrung keine Anwendung, so wie auch mit dem Bezahlen von Virtuellen Währungen wie Klammlose, ebesucherpunkten oder CC-Miles, da diese nur eine Virtuelle Währung ohne direktem Geldgegenwert darstellen, und fällt somit unter Tauschgeschäft.

Seid wann zahlt man auf Tauschgeschäfte Mehrwertsteuer?

siehe dazu beispielsweise:

bcombilderphp3f1f8.jpg

Revoltec LightMouse Precision
48.620.000LOSE
[inkl. 19% MwSt zzgl. Versandkosten]


Jedenfalls ist die Steuer bereits enthalten (inkl.), also müssen auch exakt 19% davon abgeführt werden. Wie geschieht das? Ich als eventueller Käufer möchte halt wissen ob meine Käufe auch rechtlich abgesichert sind. ;)
 
Seid wann zahlt man auf Tauschgeschäfte Mehrwertsteuer?

siehe dazu beispielsweise:

bcombilderphp3f1f8.jpg

Revoltec LightMouse Precision
48.620.000LOSE
[inkl. 19% MwSt zzgl. Versandkosten]


Jedenfalls ist die Steuer bereits enthalten (inkl.), also müssen auch exakt 19% davon abgeführt werden. Wie geschieht das? Ich als eventueller Käufer möchte halt wissen ob meine Käufe auch rechtlich abgesichert sind. ;)

lol o.o

das problem hast definitiv nicht du als käufer, wenn was nicht hin haut.
wenns nicht gerade illegale kopien von markenartikeln sind, ist es erledigt, sobald der kram bei dir ist...

im allgemeinen wird man wohl den europreis der ware zu grunde legen und davon die mehrwertsteuer abführen...
 
ja für mich ist es jetz erledigt ! aber markus kann den forschlag von Witti den rat anhemen :D ist ja net so böhse gemeit auf gute tips kann man mal hören mach ich auch *grins* ende gut alles gut erledigt für mich und viele rote warn auch bei na ja egal muß ich durch
 
das problem hast definitiv nicht du als käufer, wenn was nicht hin haut.
wenns nicht gerade illegale kopien von markenartikeln sind, ist es erledigt, sobald der kram bei dir ist...

Nun, es gibt auch viele denen es nicht egal ist, selbst wenn der Käufer abgesichert währe!

im allgemeinen wird man wohl den europreis der ware zu grunde legen und davon die mehrwertsteuer abführen...

Na das währe ja eine einfache und mögliche Lösung. Aber genau das wollte ich ja ausschließen aufgrund der Losefrage...