Zukunft gestalten mit Gebäudeautomation
Ein Überblick über gesetzliche Vorgaben, praktische Umsetzung und Fördermöglichkeiten im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Rastatt, 02.09.2025 (PresseBox) - Gebäude benötigen in Deutschland rund 36 % des gesamten Endenergiebedarfs. Daher stellt die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden ein zentraler Aspekt der Energiewende dar.
Zahlreiche europäische und nationale Vorgaben aus Richtlinien, Gesetzen und Normen geben Leitplanken vor, die vom Planer und Betreiber beachtet werden müssen.
Auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt Mindestanforderungen an die Gebäudeautomation im Nichtwohngebäude fest. Nichtwohngebäude, die bereits im Bestand und mit einer Heizung oder Klimaanlage von über 290 kW ausgestattet sind, müssen bis Ende 2024 mit einem Gebäudeautomatisierungssystem des Grades B oder besser sowie einer Energieüberwachungstechnik ausgestattet werden. Kurz- und mittelfristig ist eine deutliche Reduzierung der bisherigen Eingangsleistung (derzeit 290 kW) angedacht.
Was bedeuten diese Vorschriften konkret und wie können diese umgesetzt werden?
Was ist bei Ausschreibungen zu beachten?
Wann lohnt sich eine Gebäudeautomation finanziell und welche Förderungen gibt es, um eine zukunftsfähige Gebäudeautomation zu implementieren?
Das neu konzipierte Intensivseminar „Gebäudeautomation – Pflichten und Chancen nach dem Gebäudeenergiegesetz“ vermittelt eineÜbersicht über die gesetzlichen Anforderungenund beschäftigt sich mit denkonkreten Anforderungen auf europäischer Ebene und des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes. Anhand vonChecklistenwerden geeignete Automatisierungs-Optionen dargelegt.Fördermöglichkeitenwerden aufgezeigt. Außerdem erhalten die Teilnehmerinnen und TeilnehmerTipps und Vorlagen zur Umsetzung in der Praxis.
Das halbtägige Online-Seminar wird durch ein Online-Vorseminar über die neuen Regelungen für neue Heizungen nach dem Gebäudeenergiegesetz ergänzt.
Die nächsten Seminare finden am 17. September 2025 und am 21. Januar 2026 statt.

