Zeitgerechte Qualifizierung für Fach- und Führungskräfte in der Musikbranche: Musikfachwirt IHK
Vorbereitungskurs bei ebam Akademie

(lifepr) München, 19.01.2017 - Die Änderungen der Musikbranche in den letzten 15 Jahren haben sich nur beschränkt auch auf die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter niedergeschlagen. In vielen Unternehmen herrschen Learning-by-doing und viel Halbwissen vor. Zwar hat der Gesetzgeber den Ausbildungsbedarf der Musikwirtschaft in die Ausbildung Kaufmann / Kauffrau für audiovisuelle Medien und Veranstaltungskaufmann / Veranstaltungskauffrau einfließen lassen und damit staatliche Abschlüsse für die Erstausbildung ermöglicht, dies ist aber um die Jahrtausendwende geschehen und liegt lange zurück. Seit dieser Zeit wurden die entsprechenden Rechtsverordnungen nicht geändert und die notwendigen Anpassungen der Ausbildungsberufe den jeweiligen Möglichkeiten der Ausbildungsbetriebe überlassen.

Wer wird zur Prüfung zugelassen?

Im Bereich der Fortbildung für Fach- und Führungskräfte gibt es seit wenigen Jahren die Chance, sich für die Veränderungen des Musikbusiness auch mit staatlich anerkanntem Abschluss und finanzieller Förderung zu qualifizieren. Sowohl die vielen Tausend erfolgreichen Absolventen von Erstausbildungen als auch die Praktiker mit mehrjähriger Berufserfahrung werden zur Prüfung vor der IHK zugelassen, wenn sie entsprechenden Branchenhintergrund haben. Der Abschluss Musikfachwirt / Musikfachwirtin IHK dokumentiert ein umfangreiches Wissen. Neun schriftliche Prüfungen und eine mündliche belegen fundierte Kenntnisse in den kaufmännischen Bereichen und branchenbezogen in der Herstellung Vermarktung von Musik- und Videoproduktionen on- und offline, Veranstaltung von Konzerten und Tourneen und den täglichen Herausforderungen zwischen Vertrieb, Handel und Kunden.

Was ist der Unterschied zwischen Hochschulabsolventen und Musikfachwirten (IHK)?

Im Hochschulbereich gibt es inzwischen durchaus eine gewisse Auswahl an Studienmöglichkeiten. Worin ist nun der Unterschied zwischen Musikfachwirten IHK und Hochschulabsolventen zu sehen? Beide Qualifizierungen sind in der Summe von Ausbildung und Fortbildungsprüfung etwa im gleichen Zeitraum zu erreichen.
Für den Arbeitgeber zeigen sich die Musikfachwirte als Fachleute, die über mehrjährige berufliche Praxis verfügen und zusätzlich i.d.R. einen kaufmännischen Berufsabschluss und die Qualifizierung als Fach- und Führungskraft nachweisen können. Die Ausbildungsberechtigung gemäß Ausbildereignungsverordnung (AEVO) wird mit diesem Abschluss ebenfalls nachgewiesen. Lediglich eine 30-minütige mündliche Prüfung ergänzt die Fachwirt-Kompetenz.

Nicht umsonst dokumentiert die IHK den erfolgreichen Abschluss nicht nur mit dem deutschsprachigen Dokument Musikfachwirt IHK, sondern bestätigt auch für den englischsprachigen Raum einen Bachelor of Musicmanagement (CCI). Im Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR), der zur internationalen Einstufung der unterschiedlichen Qualifikationsstufen in Europa entwickelt wurde, werden Fachwirte, Meister und Bachelor auf die gleiche Qualifikationsebene 6 eingestuft.
Demgegenüber zeigt sich der Hochschulabsolvent in der Regel als Berufseinsteiger, der vielleicht ein erstes Branchenpraktikum nachweisen kann.

Sollte man nicht das Glück haben, an einer staatlichen Hochschule studieren zu können, kommen noch erhebliche Studiengebühren auf den Studenten zu, in einem Zeitraum, in denen der angehende Musikfachwirt schon lange Geld verdient und Berufspraxis erwirbt. Die Vorbereitung auf die IHK-Prüfung wird vom Staat gefördert. Über das sogenannte Meister-Bafög schenkt der Staat mindestens die Hälfte der Kurs- und Prüfungsgebühren.

Die ebam Akademie bietet einen Onlinekurs mit Live Unterricht als Vorbereitung auf die IHK Prüfung an. Erfahrene Referenten bereiten auf alle relevanten Themen der Prüfung nach dem Rahmenlehrplan der IHK vor. Nächster Kursbeginn ist am 21.02.2017.
Anmeldung und Information unter http://www.ebam.de/kurse/13429-musikfachwirt-musikfachwirtin-ihk-online-kurs-mufiaon11/2017-02-21/
Bildung & Karriere
[lifepr.de] · 19.01.2017 · 12:13 Uhr
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