Aufregung im Bundestag

Worum es im Streit um die Migrationspolitik geht

28. Januar 2025, 18:25 Uhr · Quelle: dpa
Wer schlägt was vor? Und welche praktischen Folgen hat das Feuerwerk von Vorschlägen zu Migrations- und Sicherheitsfragen, mit denen sich der Bundestag diese Woche beschäftigt?

Berlin (dpa) - Kurz vor der Bundestagswahl eskaliert die seit Jahren schwelende Auseinandersetzung um den richtigen Kurs in der Migrationspolitik erneut. Auslöser sind mehrere tödliche Attacken, zuletzt in Aschaffenburg, bei denen die Tatverdächtigen Zuwanderer sind. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Welche Vorschläge liegen auf dem Tisch?

Die Union will diese Woche zwei Anträge und einen Gesetzentwurf im Bundestag zur Abstimmung stellen. Die Anträge sollen am Mittwoch als sogenannte Entschließungsanträge in der Debatte zur Regierungserklärung von Kanzler Olaf Scholz (SPD) behandelt werden, der Gesetzentwurf dann am Freitag. 

In den zwei Anträgen geht es unter anderem um eine generelle Zurückweisung aller Asylsuchenden an den deutschen Grenzen sowie eine dauerhafte Inhaftierung von Ausreisepflichtigen, die nicht abgeschoben werden können und nicht freiwillig ausreisen. Eingebürgerte Doppelstaatler, die schwere Straftaten verüben, sollen die deutsche Staatsangehörigkeit wieder verlieren können. 

Der Entwurf für ein «Gesetz zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland» soll den Familiennachzug zu Geflüchteten mit eingeschränktem Schutzstatus beenden. Die Bundespolizei soll, wenn sie in ihrem Zuständigkeitsbereich Ausreisepflichtige antrifft, aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchführen dürfen. 

Die SPD dringt ihrerseits auf eine Abstimmung über die längst überfällige Reform des Bundespolizeigesetzes. Außerdem will sie erstmals die nationale Umsetzung der EU-Asylreform und eine Reihe von zusätzlichen Befugnissen für die Sicherheitsbehörden auf die Tagesordnung setzen. Auch die Grünen haben jetzt noch einmal dringend dafür geworben, die Voraussetzung für das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) zu schaffen. Es sieht unter anderem Asylverfahren für Menschen aus Staaten mit niedriger Schutzquote an den EU-Außengrenzen vor. 

Wer könnte den einzelnen Vorschlägen zustimmen?

Notwendig ist in jedem Fall eine einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Das heißt, es müssten mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben werden. Enthaltungen werden dabei nicht gezählt. 

Die Union will nach Angaben aus Fraktionskreisen, dass am Mittwoch sofort über ihre Anträge abgestimmt wird. Auf Stimmen der FDP kann sie zumindest bei dem Antrag zählen, in dem es um eine Verschärfung der Migrationspolitik geht. Den anderen Antrag lehnt die FDP-Fraktion in seiner jetzigen Form wegen der ihrer Ansicht nach zu großen Eingriffe in die Bürgerrechte ab. 

Die AfD-Fraktion tut sich mit den beiden Anträgen zwar schwer, weil diese auch Kritik an ihrer Partei enthalten. Sie will ihnen dennoch zustimmen.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht will für das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz stimmen. Beim Fünf-Punkte-Plan gegen irreguläre Migration würde sie nach aktuellem Stand «nicht von einer Zustimmung ausgehen» - dies sei aber noch offen, sagte eine Parteisprecherin. 

Ein weiterer Antrag der Union mit 27 Punkten zur inneren Sicherheit ist nach Wagenknechts Worten «für uns auf keinen Fall zustimmungsfähig». 

Sollte es bei CDU/CSU, FDP, AfD und BSW am Ende keine Abgeordneten geben, die sich enthalten, dagegen stimmen oder nicht anwesend sind, käme man bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf zusammen auf 372 Stimmen. Der Bundestag hat aktuell 733 Abgeordnete. Es würde also reichen. Sollten nicht alle Abgeordneten dieser Parteien mit Ja stimmen, käme es womöglich auf das Abstimmungsverhalten der neun Fraktionslosen an. Die meisten von ihnen gehörten früher der AfD-Fraktion an. Sie könnten auch dem Migrationsantrag zum Erfolg verhelfen.

Die Initiativen von SPD und Grünen dürften vermutlich keine Mehrheit finden.

Die Gruppe Die Linke plant, keinem Vorhaben zuzustimmen. Die Abgeordnete Clara Bünger sagt: «Wer verhindern will, dass sich eine Tat wie die in Aschaffenburg wiederholt, muss sich mit den strukturellen Ursachen dieser Gewalt auseinandersetzen.» Es brauche für Geflüchtete, von denen viele durch Krieg, traumatische Fluchterfahrung und menschenunwürdige Unterbringung sehr belastet seien, besseren Zugang zu psychologischer Behandlung.

Würde sich auch praktisch etwas ändern?

Das ist möglich, wenngleich nicht sehr wahrscheinlich. Denn die Anträge, die nach dem Willen der Union am Mittwoch auf der Tagesordnung stehen sollen, haben lediglich appellativen Charakter. Anders ist es mit dem Gesetzentwurf, mit dem sich der Innenausschuss im November befasst hatte und der nach bisheriger Planung am Freitag abschließend im Plenum beraten werden könnte. Da der Entwurf vorsieht, die Kompetenzen der Bundespolizei auszuweiten und das die Interessen der Länder berührt, müsste der Bundesrat zustimmen. Ob dies geschieht, ist zumindest fraglich. In schwarz-grünen Landesregierungen dürfte es in jedem Fall Diskussionen auslösen. 

Gibt es rechtliche Bedenken?

Ja. Und zwar vor allem gegen einige Punkte, die in den beiden Anträgen enthalten sind - etwa die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft und generelle Zurückweisungen. Allerdings gibt es unter Fachleuten zu beiden Fragen unterschiedliche Meinungen. 

Bei den Zurückweisungen setzt die Union womöglich aber auch auf die Macht des Faktischen. Mit anderen Worten: Die Bundesregierung könnte entsprechende Maßnahmen erst einmal umsetzen und dann schauen, ob eine etwaige Klage dagegen vor einem Verwaltungsgericht beziehungsweise dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Erfolg hat.

Müsste die jetzige Bundesregierung das Gesetz umsetzen? 

Wenn der Bundesrat zustimmen sollte, ja. Der Bundesrat dürfte allerdings - wenn keine Fristverkürzung beschlossen wird - erst nach der Bundestagswahl über den Entwurf entscheiden. Dann müsste der Bundespräsident das Gesetz noch unterzeichnen. Entscheidend ist die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Da nach der Wahl erst einmal Sondierungen und Koalitionsverhandlungen anstehen, könnte es theoretisch sein, dass die rot-grüne Regierung dann noch als amtierende Bundesregierung handeln müsste.

Wem nutzt die aktuelle Debatte im Wahlkampf?

Das ist noch offen. Umfragen zeigen, dass viele Bürgerinnen und Bürger die Migrationspolitik aktuell als Problemfeld begreifen. Dass die Union jetzt hier noch einmal den Druck erhöht, mag - ebenso wie der Inhalt ihrer Vorschläge - einigen Wählern gefallen. Jedoch könnte die Ansage ihres Kanzlerkandidaten Friedrich Merz (CDU), die eigenen Vorstellungen notfalls auch mit Stimmen von AfD und BSW durchzusetzen, andere Wähler verschrecken. Die Grünen glauben, Merz sei hier in eine Falle getappt, die ihm die AfD-Vorsitzende Alice Weidel gestellt habe - mit dem Ziel, den Anschein zu erwecken, die AfD sei nicht radikal, sondern eine rechtskonservative Partei und somit Teil des demokratischen Spektrums. 

Was tun die zuständigen Innenminister von Bund und Ländern?

Die Gewalttaten von Mannheim, Solingen, Magdeburg und Aschaffenburg zeigen, dass es Handlungsbedarf gibt - bei Abschiebungen und der Überstellung von Asylbewerbern in das für ihren Antrag zuständige EU-Land. Aber auch, wenn es darum geht, Ausländer, die durch Drohungen beziehungsweise Gewalttaten auffallen, nicht aus dem Blick zu verlieren. In einer Videokonferenz haben die Innenminister von Bund und Ländern am Montag Konsequenzen im Umgang mit psychisch kranken Straftätern in Aussicht gestellt. Mutmaßliche Täter müssten frühzeitig erkannt und Informationen unter den Behörden besser ausgetauscht werden, sagte hinterher Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), der aktuell Vorsitzender der Innenministerkonferenz (IMK) ist. 

Auch der Innenausschuss des Bundestages beschäftigt sich an diesem Mittwoch zum wiederholten Mal mit der Frage, wie sichergestellt werden kann, dass potenzielle Gewalttäter ohne deutschen Pass rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen beziehungsweise außer Landes gebracht werden können.

Migration / Kriminalität / Innere Sicherheit / Bundestag / Deutschland / Fragen und Antworten
28.01.2025 · 18:25 Uhr
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