Wirecard-Insolvenz: Bundesgerichtshof entscheidet über Aktionärsansprüche
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe steht vor einer richtungsweisenden Entscheidung im Insolvenzverfahren des ehemals prominenten DAX-Unternehmens Wirecard. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die zahllosen geschädigten Aktionäre des digitalen Zahlungsdienstleisters ihre Schadenersatzansprüche als einfache Gläubiger aus der Insolvenzmasse erheben dürfen.
Ein konkreter Fall, der für Aufmerksamkeit sorgt, ist die Klage von Union Investment, die 10 Millionen Euro Schadenersatz zur Insolvenztabelle angemeldet hat. Allerdings verfolgt der Insolvenzverwalter die Strategie, anderen Gläubigern, wie den kreditgebenden Banken oder ehemaligen Angestellten, Vorrang zu gewähren. Diese Praxis würde bedeuten, dass die Aktionäre nur dann berücksichtigt würden, wenn - wovon derzeit nicht auszugehen ist - am Ende Geld übrig bleibt.
Bereits im Jahr 2024 stärkte das Oberlandesgericht München die Position der Aktionäre und entschied, dass sie als einfache Insolvenzgläubiger betrachtet werden könnten. Doch fehlt bislang ein höchstrichterliches Urteil, das auch eine Signalwirkung für künftige Insolvenzverfahren haben könnte. Der finanzielle Rahmen, in dem sich das Verfahren bewegt, ist beachtlich: Rund 50.000 Aktionäre erheben Ansprüche in Höhe von insgesamt 8,5 Milliarden Euro, während die gesamte Gläubigersumme sich auf 15,4 Milliarden Euro beläuft. Angesichts einer Insolvenzmasse von lediglich 650 Millionen Euro ist jedoch abzusehen, dass die Gläubiger, einschließlich der Aktionäre, lediglich mit einem Bruchteil ihrer Forderungen rechnen können.

