Wir aktualisieren Ihre Datenschutzerklärung bis zum 25. Mai 2018 und schützen Sie damit vor hohen Kosten.
In knapp einem halben Jahr ist es soweit, dann muss in allen EU-Mitgliedsstaaten die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angewandt werden

Sulzbach / Ts, 21.11.2017 (PresseBox) - Das janoProtect Logo ergänzt das Angebot von Rechtsdokumenten für Firmenwebseiten und signalisiert Ihre Datenschutzsensibilität.

Neben der Datenschutzerklärung können Sie auch Ihr Impressum in kurzer Zeit erstellen und via Schnittstelle in Ihre Webseite einbauen. Automatische Aktualisierungen, Abmahnkostenschutz und unser interaktives janoProtect Logo sind fester Bestandteil des Schutzpakets.

Die DSGVO bringt Unternehmern zunächst mehr Arbeit und Verbrauchern mehr Rechte. Durch die verschärften Transparenz- und Informationspflichten der Unternehmer erhält jeder Betroffene einen erweiterten Schutz bzgl. des Umgangs mit seinen personenbezogenen Daten (z.B. Einwilligungs-, Auskunfts-, Widerspruchs- und Löschungsrechte). Sowohl Betroffene als auch Unternehmen müssen sich künftig nur noch an die Datenschutzbehörde in dem Mitgliedstaat wenden, in dem sie ihren Wohnsitz bzw. ihren Firmensitz haben.

Um die Einhaltung der Schutzvorschriften sicherzustellen wurde der Bußgeldrahmen erhöht:

Bei datenschutzrechtlichen Verstößen können von den von den zuständigen Aufsichtsbehörden Geldbußen von bis zu 20.000.000 Euro oder von bis zu 4% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Daneben droht auch die Gefahr, von einem Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsverband abgemahnt zu werden.

Beispiel aus der Praxis:

So wurde z.B. ein Shopbetreiber abgemahnt, weil er das Webanalysetool Google Analytics ohne das Opt-Out-Cookie nutzte. Für diese Funktion gibt es ein Script, das manuell in den Quellcode des Webseite eingebaut werden muss. Zusätzlich muss in der Datenschutzerklärung über den Einsatz, die Funktionsweise und die Deaktivierungsmöglichkeiten informiert werden. Bekommt ein Webseitenbetreiber eine Abmahnung, kann er sie aktuell auch nicht an Google weitersenden, da er als Verwender dieser Tools selbst in die Verantwortung genommen wird. Ab dem 25. Mai 2018 haften sowohl der Webseitenbetreiber als auch Google gemeinschaftlich bei Datenschutzverstößen. Es bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang Google seine Tools an die neue Rechtslage anpassen wird.

Unser Aktualisierungsservice hilft Ihnen, bei diesen Entwicklungen immer auf dem Laufenden zu bleiben – auch über den 25. Mai 2018 hinaus.
Internet
[pressebox.de] · 21.11.2017 · 14:00 Uhr
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