Wiedereinführung der Steuervergünstigung für Agrardiesel: Erleichterung für Landwirte ab 2026

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung in Berlin entschieden, die Steuervergünstigung für Agrardiesel ab 2026 wieder einzuführen. Diese Maßnahme, die zuvor von der Ampel-Regierung abgeschafft worden war, soll nun zurückgenommen werden, um den landwirtschaftlichen Betrieben mehr finanzielle Entlastung zu verschaffen.
Ab 2026 können Land- und Forstwirte somit die Energiesteuer für Diesel teilweise erstattet bekommen, was konkret eine Rückerstattung von 21,48 Cent pro Liter Diesel bedeutet. Diese Regelung soll den Betrieben nicht nur finanzielle Entlastung bieten, sondern auch die dringend benötigte Planungssicherheit in einem von starken Preisschwankungen geprägten Markt gewährleisten.
Die Wiedereinführung dieser Subvention stellt für den Bund eine jährliche Belastung von etwa 430 Millionen Euro dar, die jedoch als Investition in die Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Produktion gesehen wird. Landwirte und Forstwirte können nun optimistischer in die Zukunft blicken und ihre Betriebsentscheidungen langfristiger und sicherer planen.

