Wertverlust beim Ford Kuga Plug-in-Hybride: Brandgefahr macht Fahrzeuge unverkäuflich
Auch Mercedes und Porsche mit Batterie-Rückrufen

26. Juni 2025, 17:46 Uhr · Quelle: LifePR
Ford-Kunden des Plug-in-Hybriden Kuga sehen sich aktuell mit massiven Wertverlusten konfrontiert, da die Hochvoltbatterie brandgefährlich ist und nicht mehr geladen werden darf. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer rät zu rechtlichen Schritten, da die angebotene Kulanzzahlung von 120 Euro unzureichend ist.

Lahr, 26.06.2025 (lifePR) - Ford-Kunden erleben derzeit massive Probleme mit dem Plug-in-Hybrid-Modell Kuga. Die Hochvoltbatterie der betroffenen Fahrzeuge sollte laut Ford aufgrund akuter Brandgefahr nicht mehr geladen werden – eine dauerhafte Lösung ist nicht in Sicht. Statt technischer Nachbesserung bietet Ford Kunden, die sich beschweren, eine einmalige Kulanzzahlung von lediglich 120 Euro. Gleichzeitig signalisiert der Gebrauchtwagenmarkt: Die Modelle sind kaum noch verkäuflich, der Wiederverkaufswert bricht massiv ein. Für Ford-Kunden ist das zum Verzweifeln. Sie bleiben auf dem Ford-Kuga sitzen. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Fahrzeughaltern zur rechtlichen Prüfung – im kostenlosen Ford-Online-Check.

Wertverlust im fünfstelligen Bereich – Ford-Kunden zahlen doppelt

Besonders dramatisch: Der finanzielle Schaden durch Wertverlust kann sich auf zehntausende Euro summieren. Ein Ford Kuga 2.5 Plug-in-Hybrid Vignale kostete neu rund 42.450 Euro. Laut ADAC liegt der monatliche Wertverlust bereits im Normbetrieb bei über 500 Euro – ein Trend, der sich angesichts der massiven Einschränkungen deutlich verschärfen wird. Für Dr. Stoll & Sauer ist klar: Ein solches Auto ist unverkäuflich. Schließlich müssen Verkäufer auf die Probleme mit den Batterien hinweisen. Mandanten berichten dementsprechend, dass sich die betroffenen Fahrzeuge praktisch nicht mehr verkaufen lassen. Die Nachfrage ist eingebrochen, das Vertrauen in das Modell beschädigt. Die Kombination aus eingeschränkter Nutzung, Brandgefahr und fehlender Perspektive macht den Kuga PHEV für viele zum wirtschaftlichen Totalschaden.

Ford Kuga Plug-in-Hybrid: Rückrufdetails im Überblick

Betroffen sind weltweit rund 196.000 Ford Kuga Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge, davon etwa 56.000 allein in Deutschland. Das Problem ist gravierend: Es besteht akute Brandgefahr, die Ford selbst nicht ausschließt. Ausgelöst wird sie offenbar durch einen Produktionsfehler an der Hochvoltbatterie, der unter bestimmten Bedingungen zu einem Kurzschluss führen kann. Die Fahrzeuge könnten in Brand geraten – ein Risiko, das Ford nicht ausschließt.

Eckdaten des Rückrufs:
• Modell: Ford Kuga Plug-in-Hybrid.
• Baujahre: 2019 bis 2023.
• KBA-Referenznummer: 14793R.
• Ford-Rückrufcode: 24S79.
• Maßnahme: Software-Update, bis dahin keine Aufladung der Batterie.
• Empfehlung des Herstellers: Nur im Benzinbetrieb fahren.

Ford warnt selbst davor, die Batterie weiterhin zu laden, und empfiehlt, das Fahrzeug ausschließlich im Benzinbetrieb zu nutzen. Eine dauerhafte Reparatur ist nicht terminiert. Stattdessen setzt der Hersteller auf eine Software-Notmaßnahme, die die Batterie in einen Schutzmodus versetzt. Als Ausgleich bietet Ford 120 Euro – laut einem Schreiben an Kunden vom Juni 2025 als „kleine Anerkennung“ für die Unannehmlichkeiten.

Brandgefahr bei Hochvoltbatterien auch bei Mercedes und Porsche

Ford ist kein Einzelfall: Auch andere Hersteller geraten wegen Hochvoltbatterien unter Druck.

  • Mercedes-Benz EQA und EQB (Baujahre 2021–2024)
    Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlichte im Februar 2025 einen Rückruf für rund 3.100 Fahrzeuge in Deutschland. Defekte Batteriemodule führen zu erhöhter Brandgefahr – auch hier wird das Problem nur per Software-Update adressiert.
  • Porsche Taycan
    Besitzer berichten in Foren von Reichweitenproblemen, Ladefehlern, Leistungsverlusten und möglichen Defekten am Fahrwerk. Werkstattbesuche häufen sich. Auch bei Porsche gibt es bislang keine transparente Rückrufstrategie.
Dr. Stoll & Sauer: Verbraucher sollten sich nicht mit 120 Euro abspeisen lassen

Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht in den aktuellen Entwicklungen gravierende Sachmängel, die rechtlich nicht folgenlos bleiben dürfen. Wer von eingeschränkter Nutzung, Wertverlust oder Unsicherheit betroffen ist, hat möglicherweise Anspruch auf:

  • Nachbesserung (z. B. Batterietausch statt Software-Update)
  • Minderung des Kaufpreises
  • Rücktritt vom Kaufvertrag / Rückabwicklung
  • Schadensersatz, z. B. für Nutzungsausfall oder Benzinmehrkosten
Die einmalige Kulanzzahlung in Höhe von 120 Euro wird den massiven Einschränkungen nicht gerecht. Viele Verbraucher berichten zudem von Unsicherheit beim Laden, insbesondere an Wallboxen oder PV-Anlagen, sowie von Problemen im Alltag. Wer als Fahrer eines Ford, Mercedes oder Porsche Plug-in-Hybrid betroffen ist, sollte seine individuelle Situation rechtlich prüfen lassen. Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet hierzu eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check.

Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 26.06.2025 · 17:46 Uhr
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