Welche Wundauflagen sind weiterhin erstattungsfähig?
Bericht der ICW e.V. über die Anhörung beim G-BA am 20.02.2018

Quedlinburg, 23.02.2018 (lifePR) - Bericht über die Sachverständigen-Anhörung zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie beim Gemeinsamen Bundesausschuss am 20.02.2018

Nach der Verabschiedung des HHVG im April 2017, wird aktuell durch den G-BA die Abgrenzung von erstattungsfähigen zu nicht erstattungsfähigen Verbandmitteln erarbeitet. Dazu konnten verschiedene Organisationen schriftlich Stellung nehmen und in einer anschließenden Anhörung in Berlin die jeweiligen Standpunkte vertreten.

Neben der Stellungnahme der Initiative Chronische Wunden (ICW e.V.) , wurden 15 weitere schriftliche Stellungnahmen zur geplanten Änderung der Arzneimittel-Richtlinie beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingereicht. Zur Anhörung entsandten allerdings nicht alle Organisationen eigene Repräsentanten.

Der Vorsitzende der Anhörung, Prof. Hecken, eröffnete die Sitzung mit der klaren Vorgabe, dass besonders über antimikrobielle Verbandmittel gesprochen werden solle. Davon erhoffe sich der G-BA, nützliche von nutzlosen /bzw. gefährdenden Verbandmitteln unterscheiden zu können. Dr. Karl-Christian Münter, Vorstandsmitglied der ICW e.V., erläuterte die Möglichkeiten einer antibakteriellen Therapie in der Wundversorgung, sowie die Notwendigkeit antibakterieller Verbandmittel um Wundinfektionen therapieren zu können.

Insgesamt machte diese Anhörung durch den G-BA den Eindruck, dass man sich bemüht eine praktikable Lösung zu suchen und grundsätzlich zu einer Diskussion bereit ist. Schlussendlich wird die Entscheidung des G-BA abzuwarten sein.

Die ICW e.V. wird für Betroffene, Angehörige und unsere Mitglieder weiterhin politisch aktiv bleiben, um die gesamte Breite des therapeutischen Angebotes zu erhalten.
Gesundheit & Medizin
[lifepr.de] · 23.02.2018 · 10:03 Uhr
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