Wehrdienstgesetze: Einigung zwischen Union und SPD erzielt
Die politische Landschaft Deutschlands hat einen weiteren Meilenstein erreicht: Union und SPD haben sich in ihrem zähen Disput über das neue Wehrdienstgesetz verständigt. Nach einem abendlichen Treffen sollen zuerst die Koalitionsfraktionen informiert werden, was auf eine enge Einbindung in die Entscheidungsprozesse hindeutet. Während Einzelheiten der Vereinbarung zunächst nicht an die Öffentlichkeit drangen, markiert diese Einigung dennoch einen bedeutenden Fortschritt in einem bisher stockenden Prozess.
Ein zentraler Punkt der Diskussion war die Gestaltung des Auswahlverfahrens. Die Union hatte ihre Zustimmung zunächst zurückgehalten, nachdem sie im Oktober das vom Kabinett verabschiedete Gesetz aufgrund von inhaltlichen Bedenken gestoppt hatte. Debattiert wurden Zielmarken für die Truppenstärke sowie das Auswahlverfahren für den Wehrdienst - entweder per Losverfahren oder Zufallsprinzip.
Zusätzliche Diskussionen drehten sich um den Status der Wehrdienstleistenden, insbesondere ob diese generell als Soldaten auf Zeit eingestellt werden sollten. Verteidigungsminister Boris Pistorius plant, das neue Gesetz Anfang 2026 in Kraft treten zu lassen. Ein Anliegen bleibt dabei die flächendeckende Musterung junger Männer, um im Ernstfall handlungsfähig zu sein.
Bereits im Vorfeld hatte die Union signalisiert, den Vorschlägen zur flächendeckenden Musterung zuzustimmen, jedoch blieb die Frage offen, wie verfahren werden soll, wenn nicht genügend Freiwillige rekrutiert werden können. Die Bedrohung durch Russland und die veränderten Nato-Planungen fordern das vorgesehene Wachstum der Bundeswehr auf 260.000 Soldaten sowie 200.000 Reservisten.
Trotz vorheriger Zielsetzung von 203.000 Soldaten wurde dieses Ziel nie erreicht, weshalb vor allem in der Union Zweifel an der Freiwilligkeit bestehen. Dennoch setzte sich die SPD mit ihrer Forderung nach einem freiwilligen Wehrdienst durch. Die Wehrpflicht, die 2011 ausgesetzt wurde, bleibt im Grundgesetz verankert und könnte durch eine einfache Mehrheit im Bundestag wieder aktiviert werden. Die anhaltende Diskussion über eine mögliche Einbindung der Frauen wirft erneut Fragen auf, doch eine Mehrheit zur Änderung dieser Verfassungsbestimmung ist derzeit nicht in Sicht.

