Wegweisendes Urteil: EuGH entscheidet über EU-Mindestlohnrichtlinie
Der Europäische Gerichtshof steht vor einer bedeutsamen Entscheidung, die die Zukunft der EU-weiten Mindestlohnrichtlinie bestimmen könnte. Im Mittelpunkt der richterlichen Prüfung steht die Frage, ob das im Jahr 2022 maßgeblich beschlossene Regelwerk im Einklang mit den bestehenden europäischen Verträgen steht. Insbesondere Dänemark, unterstützt von Schweden, stellt sich gegen die Richtlinie und hat Anfang 2023 eine Klage eingereicht.
Dänemarks Argumentation stützt sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), wobei betont wird, dass die EU zwar Regelungen für Arbeitsbedingungen erlassen kann, nicht aber für Entlohnung. Der Generalanwalt des Gerichtshofs hatte in seinen Ausführungen den dänischen Bedenken weitgehend zugestimmt und empfahl, die Richtlinie für nichtig zu erklären. Das Urteil kann jedoch von dieser Empfehlung abweichen.
Sollte der Gerichtshof die Richtlinie annullieren, wäre damit die Debatte in Deutschland über die Anpassung der nationalen Mindestlohnregeln an EU-Vorgaben beendet. Das derzeit geltende deutsche Mindestlohngesetz, welches eine Erhöhung von 12,82 Euro auf 13,90 Euro ab Januar und auf 14,60 Euro im Jahr darauf vorsieht, könnte möglicherweise unangetastet bleiben, wenngleich Gewerkschaften einen höheren Wert gefordert hatten.
Ein zentraler Aspekt der Richtlinie ist der Entwurf eines Aktionsplans zur Förderung von Tarifverhandlungen, da in Deutschland nur 50 Prozent der Arbeitnehmer tarifvertraglich gebunden sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant, den erforderlichen Aktionsplan bis Ende Dezember bei der EU-Kommission einzureichen.
Experten wie der Arbeitsrechtsprofessor Adam Sagan warnen, dass eine Nichtigkeitserklärung der EU-Richtlinie die Sozialpolitik der Union empfindlich treffen würde. Politikwissenschaftler Martin Höpner hebt hingegen die uneinheitliche Auslegung der Richtlinie hervor, sieht Deutschland jedoch auch bei einer Ablehnung der Klage Dänemarks auf der sicheren Seite. Unabhängig von der Entscheidung betont er die Dringlichkeit, die Tarifabdeckung in Deutschland zu stärken.

