Partnersuche als Geschäft

Was Singles über Datingportale wissen sollten

13. August 2025, 00:05 Uhr · Quelle: dpa
Mann sitzt in seiner Wohnung mit einem Tablet in der Hand
Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Typisch Single: Früher oder später landen quasi alle Partnersuchenden bei Datingplattformen oder -apps.
Wer die große Liebe will, bekommt mitunter erst einmal die harte Geschäftspraxis von Dating-Plattformen zu spüren. Von versteckten Kosten, falschen Siegeln und Fallstricken bei Testangeboten.

Köln/Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Ein Leben ohne Partnerin oder Partner? Für viele ist das unvorstellbar. Wer Single (geworden) ist, schaut sich daher oft im Internet nach Menschen um, die ebenfalls auf der Suche nach einer (neuen) Beziehung sind.

Früher oder später landen die Suchenden dann irgendwann bei den Datingplattformen und -apps. Aufs Kleingedruckte wird dann oft nicht geachtet, was sich später rächen kann. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Vermittlern und ihren Angeboten im Überblick.

Woran erkenne ich, ob ein Dating-Anbieter seriös ist?

«Eine Datingplattform als vollends seriös einzustufen ist gar nicht so leicht», sagt der Kölner Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke. Denn es gebe in dem Sektor etliche Fallstricke. Als Erstes sollte man immer prüfen, ob es ein rechtmäßiges Impressum gibt und ob dort unter anderem Name, Adresse, Rufnummer und eine verantwortliche Person genannt sind.

Wichtig sei auch, sich genau das Kleingedruckte durchzulesen. «Häufig lauern hier ungeahnte Ärgernisse, etwa in Bezug auf versteckte Kosten oder ein eingeschränktes Widerrufsrecht», erklärt Solmecke. Auch finde man hier Hinweise dazu, ob vielleicht auch bezahlte Mitarbeitende hinter Profilen stecken können.

Es lohnt sich zudem, unabhängige Testberichte, etwa von der Stiftung Warentest, zu lesen - und zudem auch Erfahrungsberichte von Kundinnen und Kunden des jeweiligen Anbieters. «Immer jedoch sollte man sich eine gesunde Skepsis bewahren und im Zweifel lieber die Finger davonlassen, denn eine hundertprozentige Garantie gibt es leider nicht», fasst Solmecke zusammen.

Wie sind Siegel zu bewerten, mit denen einige Anbieter werben?

«Zunächst muss man prüfen, ob es das jeweilige Siegel überhaupt gibt und ob die Verlinkung auf der jeweiligen Seite echt ist», rät Peter Lassek, Syndikusrechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hessen. Dafür auf das Siegel-Emblen klicken, um - falls vorhanden - ein gültiges Prüfzertifikat zu sehen.

«Dieses Zertifikat muss ausdrücklich auf den jeweiligen Anbieter verweisen, von dem aus verlinkt wurde», erklärt Lassek. Sehr wahrscheinlich liegt eine Fälschung vor, wenn der Link nur auf eine beliebige Seite führt oder man das Siegel gar nicht anklicken kann.

«Teilweise sind Siegel auch einfach nur Erfindungen der Anbieter, die sie sich selbst verleihen», sagt Lassek. Sie haben somit keinerlei Mehrwert. Ein einheitliches Gütesiegel für Online-Partnervermittlungen und Dating-Apps gibt es bislang ohnehin nicht. Daher sollte man immer checken, wofür das Siegel eigentlich vergeben worden ist.

Worauf sollte man bei Testangeboten achten?

Vor allem darauf, dass auf der Seite, auf der man sich für ein Testangebot entscheidet, zugleich auch der Hinweis zu lesen ist, ob, wann und vor allem unter welchen Voraussetzungen die Testmitgliedschaft nach einer Weile womöglich in einen kostenpflichtigen, vielleicht teuren Vertrag übergeht. «Ein solcher Hinweis muss in großer Schrift deutlich erkennbar sein und darf nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt sein», erklärt Solmecke.

Kundinnen und Kunden müssen bereits beim Abschluss einer Testmitgliedschaft erfahren, ob diese automatisch in einen kostenpflichtigen, vollwertigen und regulären Vertrag übergeht, oder ob die Mitgliedschaft nach Ablauf des Testzeitraums einfach endet. «Ansonsten wird der automatische Übergang in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft nicht Vertragsbestandteil», so Solmecke.

Und was ist zu beachten, wenn man einen Vertrag abschließt?

«In den Blick nehmen sollte man vor allem Kostenstruktur, Laufzeit, Kündigung sowie Kündigungsfristen und Widerruf», rät Lassek. Die vier Punkte der Reihenfolge nach:

1. Kostenstruktur: Manche Anbieter werben laut Solmecke mit niedrigen Einstiegspreisen, die später erheblich steigen. Daher unbedingt vor Vertragsabschluss nach versteckten Zusatzkosten oder langfristigen Vertragsbindungen suchen. Auch sollte man prüfen, ob eine Mindestlaufzeit besteht oder ob eine flexible Kündigung möglich ist.

2. Laufzeit: Oft variieren die Preise je nach Laufzeit. «Der Preis für eine Mitgliedschaft für ein oder sechs Monate ist zumeist teurer als ein Jahres-Abo», so Lassek. Sein Rat: Lieber eine kurze Laufzeit wählen, um zu testen, ob die Art der Partnersuche und das Portal den eigenen Vorstellungen entsprechen. «Das spart letztlich Geld und Nerven», sagt der Verbraucherschützer.

3. Kündigung sowie Kündigungsfristen: In der Regel werden Verträge für ein Jahr abgeschlossen, erklärt Solmecke. Zumeist ist eine monatliche Kündigung möglich, dann aber zu einem höheren Beitrag. Rechtlich gilt, dass Kundenverträge nur noch eine maximale Vertragslaufzeit von 24 Monaten haben dürfen.

Endet die Erstvertragslaufzeit, können Kundinnen und Kunden den Vertrag ohne weitere Vertragslaufzeit binnen einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigen. «Das gilt für sämtliche Kundenverträge, die seit dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden», sagt Solmecke.

4. Widerrufsfrist: Wer bereits nach ein paar Tagen feststellt, dass das Angebot nicht den Erwartungen entspricht, kann den Vertrag mit der Datingplattform, wenn er online oder in der eigenen Wohnung abgeschlossen wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen.

«Der Widerruf sollte per Einwurf-Einschreiben erfolgen», rät Lassek. Wichtig zu wissen: Portale dürfen Kunden dann zur Kasse bitten, erlaubt ist aber nur eine zeitanteilige Berechnung ausgehend vom Gesamtpreis für die Dauer der Mitgliedschaft. «Der Anbieter kann also höchstens den Betrag verlangen, der sich aus der Anzahl der Tage der Mitgliedschaft bis zum Widerruf und dem jeweiligen Tagespreis des abgeschlossenen Vertrags ergibt», erklärt Lassek.

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13.08.2025 · 00:05 Uhr
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