Was darf ein Ghostwriter und was nicht

Das auftragsmäßige Verfassen von Texten gegen Bezahlung und ohne äußere Nennung des eigentlichen Texters nennt sich Ghostwriting. Was ist aber für den Schreiber erlaubt und was nicht?
Schon in der Antike haben Platon, Cäsar und Co. ihre Reden von jemanden schreiben lassen. Selbst heute gehören Ghostwriter noch mitten in die Gesellschaft. Besonders in der Wissenschaft und Wirtschaft erfolgt das Erstellen und Herausbringen von Auftragstexten im Namen von anderen. Jedoch müssen sich die Schreiber auch mit problematischen Fragen befassen, besonders wenn in der Hochschullandschaft geschrieben wird.
Schreibaufträge und rechtliche Linien
Die Rechtsgrundlage eines Schreibauftrages für Ghostwriter ist ein Vertrag nach zivil-rechtlicher Privatautonomie aller Beteiligten. Rechtmäßig gesehen ist das ein Werkvertrag nach § 631 BGB, bei dem sich der Autor zur Erbringung der festgelegten Leistung verpflichtet. Der Vertrag beinhaltet zudem einen Verzichtsanspruch des Schreibers auf die Urheberrechte. Die Nutzungsrechte werden dem Auftraggeber übertragen, welcher ein bestimmtes Honorar zahlen muss. Die Absicherung kann als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) ebenso gewährleistet werden.
Akademisches Ghostwriting - erlaubt oder nicht?
Zum akademischen Ghostwriting vertrat OLG Frankfurt (Az: 11 U 51/08) eine klare Position. Der Vereinbarung, dass der Ghostwriter zum Verschweigen der Urheberschaft verpflichtet ist und der Auftraggeber das Werk als eigenes publizieren darf, wurde stattgegeben. Außerdem wäre der Bereich der Ghostwriter-Arbeit bei der Legalität unbedeutend. Stattdessen solle das gesamte Ghostwriting abgestellt werden. Somit ist selbst das wissenschaftliche Ghostwriting legal.
Zahlreiche Studenten haben wenig Zeit, sich um Seminararbeiten, Bachelorarbeiten, Diplomarbeiten etc. zu kümmern. Schließlich beansprucht der Studiengang schon viel Zeit und etliche Studenten müssen neben dem Studium in einem Nebenjob arbeiten, um sich Miete sowie Lebenshaltungskosten finanzieren zu können. Deshalb ist es eine äußerst entlastende Option, eine kommerzielle Ghostwriter-Agentur zu beauftragen. Auf diese Weise können Studenten einfach, zügig und zuverlässig hochwertige Arbeiten für das Studium schreiben lassen.
Wann sind Strafen möglich?
Die Rechtslage bekommt mehr Probleme bei einer Beschäftigung zwischen Auftraggeber und Uni. Sofern der Auftraggeber die fremdgeschriebene Arbeit entgegen den Vertragsvereinbarungen als eigene Arbeit ein, sind seitens der Uni Sanktionen erlaubt. Besonders bei fälschlicher Einreichung als eigene Arbeit unter eidesstattlicher Erklärung ist mit Strafen für die Auftraggeber zu rechnen. Die Uni benötigt dafür jedoch eine rechtliche Grundlage als Regelung in ihrer Hochschulordnung.
Solch ein Sachverhalt muss vom Urteil des OLGs Frankfurt getrennt betrachtet werden. Das Gerichtsurteil bezieht sich auf die Nutzung eines Werkes als Vorstudie oder Vorlage zur eigenen Arbeit.
Die Zukunft des Ghostwritings
Gesetze, welche die Arbeit der Ghostwriter beeinträchtigen, existieren bislang nicht. Viele Hochschulen setzen jedoch auf ein Ghostwriting-Verbot. Der Deutsche Hochschulverband (DHV) setzte sich zudem dafür ein, den „Wissenschaftsbetrug“ als Strafbestand anzuerkennen. Ein Problem stellte aber die Bedeutung von „Wissenschaftsbetrug“ dar. Wegen des gesetzlichen Bestimmtheitsgebots Art. 20 III GG wurde der Gesetzentwurf nicht stattgegeben. Vermutlich wird sich das auch nicht schnell ändern.
Fazit: Das Ghostwriting ist weder verboten noch strafbar.
Jedoch sind Regeln zu beachten.

