Was alles in die erste Wohnung gehört

Der Sommer ist da und so manch einer von uns hat bereits seinen Sommerurlaub hinter sich gebracht. Auch wenn der Einzelhandel immer wieder vom Sommerloch spricht, so gibt es doch gewisse Anreize auch im Sommer einkaufen zu gehen. Neben modischer Badebekleidung, kurzen Hosen und neuen Tops kann auch der Urlaub selbst zum Kaufen und vor allem zum Einrichten einer Wohnung inspirieren. Am 1. August beginnt das neue Ausbildungsjahr und viele neue Azubis benötigen für Ihre erste eigene Wohnung auch eine entsprechende Einrichtung.
Wenn die Jungen Azubis vorher noch im Urlaub und in einem tollen Hotel gewesen sind, hat man sich von modernen Einrichtungsgegenständen inspirieren lassen. Neuste Hotels auf Ferieninseln wie Borkum, Norderney oder Langeoog haben hier ihren Gästen einiges zu bieten. Wer nun auch zuhause in seiner eigenen Wohnung ein tolles Luxusbett oder ein Boxspringbett wie im Hotel haben möchte, der macht sich auf die Suche. Wir alle kennen das schwedische Möbelhaus nur zu gut, doch bekommt man dort auch die Möbel die man im Urlaub im Luxushotel gefunden hat?
Wer auf Qualität setzen möchte, der muss nicht immer tief in die Tasche greifen. Der Onlinehandel hat es möglich gemacht, dass man auch Qualitätsprodukte zu günstigen und fairen Preisen im Internet bestellen kann. Es gibt bestimmte Möbel & Einrichtungsgegenstände die kann man problemlos im Internet bestellen. Hierzu gehören zum Beispiel Schreibtische, Kleiderschränke, Betten, Wohnzimmerwände oder auch ganze Esszimmergarnituren (http://www.wunschmoebel24.de/esszimmer-c-6.html). Problematischer oder etwas aufwändiger wird es hingegen schon bei Küchen. Hier muss genau vermessen werden wie breit und tief die Küche werden soll. Wer hier keine Erfahrung hat, dem ist besser geraten im niedergelassenen Möbelgeschäft oder Küchen-Ausstellungshaus zu kaufen.
Was gehört alles zu einer Grundausstattung für eine Wohnung
Wer seine erste Wohnung bezieht, der hat sicherlich ein paar Traumvorstellungen für die Einrichtung, schnell merkt man jedoch, dass es bereits am finanziellen scheitern kann, was aber genau gehört eigentlich in eine Junggesellen -oder Auszubildenden-Wohnung? (Mehr zum Thema Grundausstattung zur Wohnung: http://www.klamm.de/news/jobcenter-hartz-empfaenger-sollen-leitungswasser-trinken-und-moebel-verkaufen-21N1374108715173.html) Dies sollte in keiner Wohnung fehlen:- Ein Schlafzimmer mit Bett und Kleiderschrank
- Ein Wohnzimmer mit einer Wohnzimmerwand, einem Sofa und einem Wohnzimmertisch
- Eine Küche mit einer Küchenzeile und gegebenenfalls einem Esstisch
- Im Badezimmer sollte ein Badezimmerschrank und ein kleines Regal nicht fehlen
Auf das Geld beim Möbelkauf achten
Muss man sich all diese Gegenstände neu kaufen, so kann man schnell in einen vierstelligen Bereich kommen, hier kann man entweder davon profitieren, dass man von seinen Eltern oder Verwandten etwas an Einrichtungsgegenständen geschenkt bekommt oder man macht sich auf die Suche nach günstigen aber dennoch qualitativ hochwertigen und optisch äußerst ansprechenden Möbel. Das "toll und gut" nicht immer teuer sein muss, beweist zum Beispiel der Onlineshop auf Wunschmoebel24.de, hier bekommt man bereits sehr elegante Wohnwände für unter 250 € wie zum Beispiel die Wohnwand Melody (http://www.wunschmoebel24.de/wohnwand-jazz-weiss-melody-p-9.html). Wer ein wenig auf Schnäppchenjagd ist, der kann sich auch Zähl oder Outletbereiche von Möbelshops anschauen, Wunschmoebel24.de (http://www.wunschmoebel24.de/sale-c-97.html) hat genau so einen Bereich und bietet hier teilweise stark vergünstigt an.Elektrogegenstände die ebenfalls in keinem Haushalt fehlen sollten
neben den oben aufgeführten Einrichtungsgegenständen gehören auch noch Elektrogeräte zur Grundausstattung einer jeder Wohnung. Nicht fehlen dürfen dabei:- eine Waschmaschine
- ein Elektroherd oder eine Kochmöglichkeiten
- ein Wasserkocher
- und natürlich ein Kühlschrank
Worauf man vor der Einrichtung der Wohnung noch achten sollte
Vor dem Abschluss eines neuen Mietvertrages gilt es vor allem die beinhalteten Klauseln genau durchzulesen. Nach aktuellen Urteilen und Entscheidungen von höchsten Gerichten ist es nicht mehr zulässig sich auf Renovierungsklauseln einlassen zu müssen. Damit man keine böse Überraschung nach Beendigung des Mietverhältnisses erlebt, sollte man sich im Vorfeld über die Neuerungen und Änderungen informieren, hierzu empfehlen wir den Beitrag auf 24.de (Mehr zum Thema: http://www.n24.de/n24/Wissen/Wohnen/d/3222258/mieter-muessen-fast-nie-renovieren.html)In diesem Sinne bleibt uns nur noch zu wünschen: An alle Azubis, wir wünschen euch am 1. August einen schönen Start ins Berufsleben und viel Erfolg bei eurer Ausbildung.

