VPKA Bayern fordert radikale Entbürokratisierung der Krankenhäuser
Mehr Zeit für Patientinnen und Patienten statt Papierarbeit
München, 12.01.2026 (lifePR) - „Das Ausmaß an Bürokratie in deutschen Krankenhäusern hat ein Maß erreicht, das die Versorgungssicherheit gefährdet“, mahnt Dr. Ann-Kristin Stenger, Hauptgeschäftsführerin des Verbands der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. (VPKA). „Jede Stunde, die Ärzte und Pflegekräfte am Schreibtisch verbringen, fehlt am Krankenbett. Wir brauchen dringend eine politische Kehrtwende hin zu Vertrauen, Effizienz und echter Entlastung.“
Tatsächlich verbringen laut einer Studie des Marburger Bundes rund 60 Prozent der Ärzteschaft mindestens drei Stunden täglich mit administrativen Aufgaben. Bei Pflegekräften liegt der Anteil im Schnitt bei über 40 Prozent, bei einem Viertel von ihnen wird sogar mehr als die Hälfte des Arbeitstages durch bürokratische Arbeiten belegt.
„Wir nehmen wahr, dass Teile der Politik bemüht sind, Erleichterungen zu schaffen. Aber generell ist der angekündigte Bürokratieabbau bislang kaum über Absichtserklärungen hinausgekommen. Im Gegenteil: Neue Berichtspflichten, Kontrollmechanismen und Nachweispflichten haben die Situation weiter verschärft“, so Stenger. „Die Krankenhäuser ersticken in Formularen, Prüfverfahren und Berichtspflichten. Das ist ineffizient, teuer und letztlich patientenfeindlich.“
Der Verband spricht sich für eine umfassende Entlastung der Krankenhäuser von überflüssigen Regulierungen und Dokumentationspflichten aus. Ziel müsse sein, Ärzteschaft und Pflegekräfte spürbar zu entlasten.
Grundsätzliche Forderungen des VPKA Bayern:
- Reduktion und Vereinheitlichung von Nachweispflichten: Gleiche Informationen sollen nur einmal erfasst und automatisiert weiterverarbeitet werden („Once-only-Prinzip“).
- Abschaffung von Doppelstrukturen und mehrfacher Übermittlung von identischen Daten.
- Zusammenführung bürokratischer Instrumente mit gleichem Zweck (z. B. Pflegepersonaluntergrenzen, Pflegepersonalquotient, Pflegepersonalbudget).
- Stärkung der Bürokratiefolgenabschätzung: Neue Regelungen müssen auf Praxistauglichkeit geprüft, bestehende Vorschriften regelmäßig evaluiert und die personelle und finanzielle Ausstattung zu deren Umsetzung sichergestellt werden.
- Strikte Trennung von Normgebung und Durchsetzung (z.B. im Bereich Qualitätssicherung)
- Sinnvolle Digitalisierung: Digitale Systeme sollen die Arbeit vereinfachen, nicht neue Belastungen schaffen.
- Ausreichende Umsetzungsfristen für neue gesetzliche Anforderungen.


