Vorsicht Betonsockel
28. Mai 2025, 09:15 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 28.05.2025 (lifePR) - Eine Frau touchierte beim Ausparken in der Tiefgarage einen kniehohen Betonsockel und forderte vom Betreiber Schadensersatz. Zu Unrecht, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht München. Ein solcher Sockel sei kein ungewöhnliches Hindernis in einer Garage. Die BMW-Fahrerin hätte einfach besser aufpassen müssen (Az.: 231 C 13838/24).
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