Düsseldorf, 28.05.2025 (lifePR) - Eine Frau touchierte beim Ausparken in der Tiefgarage einen kniehohen Betonsockel und forderte vom Betreiber Schadensersatz. Zu Unrecht, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht München. Ein solcher Sockel sei kein ungewöhnliches Hindernis in einer […] mehr

Kommentare

Diese News wurde leider noch nicht kommentiert.
Hier kannst du einen Kommentar abgeben.