Von der Leyen besteht auf Kindergeld-Rückzahlung

28. Januar 2010, 15:41 Uhr · Quelle: dpa
Berlin/Nürnberg (dpa) - Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ist nicht bereit, auf die Rückzahlung des an Hartz-IV-Bezieher zu viel ausgezahlten Kindergeldes zu verzichten. Dazu hatte die nordrhein-westfälische SPD-Chefin Hannelore Kraft die Bundesregierung aufgefordert.

Allerdings müssen die Betroffenen trotz Rückforderung nicht damit rechnen, dass ihnen das nicht zustehende Geld demnächst einfach abgezogen wird.

«Das ist einfach Geld, das zu viel ausgezahlt worden ist und das jetzt von den Behörden - auch als Geld des Steuerzahlers - wieder zurückgeholt werden muss», sagte von der Leyen am Donnerstag in Berlin. Die Rückforderung müsse «in einem vernünftigen Rahmen liegen, was Kosten und Nutzen angeht. Das ist aber der Fall».

Weil die Kindergelderhöhung zum 1. Januar nicht mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet wurde, waren in vielen Fällen 20 Euro zu viel ausgezahlt worden. Die Bundesagentur für Arbeit fordert den Betrag zurück. Laut Bundesarbeitsministerium darf das zu viel bezahlte Geld mit künftigen Unterstützungszahlungen nicht verrechnet werden.

Die Betroffenen müssen nach den Worten von Arbeits-Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel (CDU) die Überzahlung erst dann begleichen, wenn die finanziellen Voraussetzungen dies zulassen. Das sei etwa dann der Fall, wenn der Arbeitslose wieder eine Beschäftigung gefunden hat. Die Frist für die Rückforderung läuft nach vier Jahren ab.

Das Geld zurückzuholen lohne sich wegen des bürokratischen Aufwands nicht, sagte Kraft der «Bild»-Zeitung (Donnerstag) und übte damit Schulterschluss mit NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU), der ebenfalls für Verzicht auf Rückforderung plädiert hatte.

Nach von der Leyens Ansicht ist die Rückforderung auch deswegen unumgänglich, weil nur ein Teil der Langzeitarbeitslosen die Überzahlung erhalten habe. Weil das Gesetz zur Erhöhung des Kindergeldes erst in der letzten Dezemberwoche im Gesetzblatt stand, habe die neue Situation nicht mehr in allen Bescheiden berücksichtigt werden können. «Die rasche Anpassung der Bescheide ist nicht in jedem Fall gelungen.»

Über den Vorstoß von Kraft und Laumann zeigte sich die BA überrascht. Nordrhein-Westfalen habe die Kindergeldregelung im Bund selbst mitgetragen. «Man beschließt Gesetze und ordnet dann an, dass Behörden dagegen verstoßen sollen», wunderte sich BA- Vorstandsmitglied Heinrich Alt am Donnerstag im Gespräch mit der Deutschen Presse- Agentur dpa.

Zugleich wies Alt Krafts Kritik zurück, schuld an dem aktuellen Problem sei die Bundesagentur. Die Verantwortung dafür trage - wegen der überaus kurzfristigen Gesetzesänderung - die Bundesregierung. Um das erwartete Rückforderungsproblem zu begrenzen, habe die BA trotz fehlender Rechtsgrundlage schon bei 300 000 im Dezember erstellten Bescheiden die Kindergelderhöhung verrechnet. Sonst wäre das Problem heute noch größer, meinte Alt.

Arbeitsmarkt / Soziales
28.01.2010 · 15:41 Uhr
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