Volkswagen und die vergüteten Betriebsräte: Gericht verlangt klare Beweisführung
Im komplexen Ringen um die Anpassung von Vergütungen für freigestellte Betriebsräte hat das Bundesarbeitsgericht einen entscheidenden Schritt vollzogen und Volkswagen zur Beweispflicht verpflichtet. Das Gericht betonte, dass Unternehmen, die Gehaltserhöhungen für Betriebsratsmitglieder rückgängig machen, konkret nachweisen müssen, dass die Anpassungen fehlerhaft waren. Diese Klarstellung profitierte von den sachkundigen Worten der Vorsitzenden Richterin Kristina Schmidt während ihrer Urteilsverkündung in Erfurt.
Im Zentrum des Konflikts stand ein Fall, bei dem ein freigestelltes Betriebsratsmitglied gegen die Rücknahme einer Vergütungserhöhung klagte. Das Bundesarbeitsgericht entschied nicht abschließend, sondern verwies den Fall aufgrund rechtlicher Mängel an das Landesarbeitsgericht Niedersachsen zurück. Dort wurde bislang die Beweislast beim Kläger gesehen, der darlegen sollte, warum ihm eine spezielle Gehaltsstufe zustehe.
Dieser Fall ist Teil einer größeren Diskussion um Gehälter von VW-Betriebsräten, die auch in den Fokus durch eine BGH-Entscheidung von 2023 rückte. Die damalige Rechtsprechung warnte, dass Vorstandsmitglieder des Untreueverdachts ausgesetzt sind, wenn sie unangemessen hohe Gehälter für Betriebsräte bewilligen. Infolgedessen senkte Volkswagen die Vergütung eines klagenden Betriebsratsmitglieds von 7.093 Euro auf 6.454 Euro brutto monatlich.
Die Debatte über die Bezahlung von Betriebsräten bei Volkswagen hat nicht nur für nationale Aufmerksamkeit gesorgt, sondern führte auch zu einer Vielzahl an arbeitsrechtlichen Klagen sowie strafrechtlichen Verfahren.

