
Im komplexen Ringen um die Anpassung von Vergütungen für freigestellte Betriebsräte hat das Bundesarbeitsgericht einen entscheidenden Schritt vollzogen und Volkswagen zur Beweispflicht verpflichtet. Das Gericht betonte, dass Unternehmen, die Gehaltserhöhungen für Betriebsratsmitglieder rückgängig
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