Vier gefährliche Täter kommen auf freien Fuß

Berlin (dpa) - Vier Straftäter müssen aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, obwohl sie weiter als gefährlich gelten. Die Oberlandesgerichte in Karlsruhe und Schleswig trafen am Donnerstag entsprechende Entscheidungen.

Sie stützen sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, wonach die Sicherungsverwahrung nicht rückwirkend verlängert werden darf. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hält trotz Kritik der Union an der Reform der Sicherungsverwahrung fest.

Bei den betroffenen Täter handelt es sich zum einen um zwei Männer, die heute 70 und 66 Jahre alt sind. Der 66-Jährige war 1990 wegen gefährlicher Körperverletzung zur anschließenden Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der 70-Jährige musste 1994 wegen sexueller Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung für fünf Jahre in Haft und dann in Sicherungsverwahrung (Az: 1 OJs 2/10 (1 Ws 267/10) und 1 OJs 3/10 (1 Ws 268/10).

Bei der Entscheidung aus Karlsruhe geht es um zwei Männer, die 1981 und 1984 wegen Vergewaltigung und Körperverletzung verurteilt worden waren. Für beide war damals auch die Sicherungsverwahrung angeordnet worden. Auch sie kommen umgehend frei. Allerdings stehen beide unter Führungsaufsicht. Dabei werden sie überwacht und müssen bestimmte Auflagen erfüllen (Az: 2 Ws 458/09 und 2 Ws 44/10).

Bei der Sicherungsverwahrung bleiben Täter, die als besonders gefährlich gelten, auch nach dem Absitzen ihrer Haft eingesperrt. In allen vier Fällen war die Sicherungsverwahrung aber zum Zeitpunkt der Urteile noch auf zehn Jahre begrenzt. 1998 kippte der Gesetzgeber diese Frist. Daraufhin wurde die Sicherungsverwahrung für einige Täter rückwirkend verlängert. Der EGMR entschied im Dezember, dass dies gegen das Rückwirkungsverbot verstößt.

Union und FDP hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, die Sicherungsverwahrung reformieren zu wollen. Das Kabinett beschloss am 23. Juli Eckpunkte für die Reform. Nach den Plänen von Leutheusser-Schnarrenberger soll die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die weit nach einem Urteil verhängt wird, abgeschafft werden. Dies stößt aber in der Union auf scharfe Kritik: Die Unionsfraktion im Bundestag erklärte zuletzt, die Eckpunkte seien als Ausgangspunkt für weitere Gespräche zu verstehen. Dagegen pochten Vertreter der FDP darauf, es bleibe dabei, dass die Reform wie beschlossen umgesetzt werde.

Die FDP-Politikerin sagte am Donnerstag im Deutschlandfunk, die nachträgliche Sicherungsverwahrung sei in den vergangenen Jahren nur in sehr wenigen Fällen verhängt worden. «Von den über 500 Menschen, die in Sicherungsverwahrung sind, sind die große Mehrheit, ich glaube über 480, aufgrund primärer oder vorbehaltender Sicherungsverwahrung dort», sagte sie. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung sei häufig von Gerichten aufgehoben worden. «Und wir haben derzeit noch mehrere Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig.»

In den kommenden Tagen werden sehr wahrscheinlich noch weitere Täter aus der Sicherungsverwahrung entlassen. Mindestens 70 Menschen gelten als direkt betroffen von dem EGMR-Urteil.

Kriminalität / Sicherungsverwahrung
15.07.2010 · 18:09 Uhr
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