Videoaufnahmen von Verkehrssündern zulässig
Karlsruhe (dpa) - Die Polizei darf Verkehrssünder mit Videoaufnahmen überführen. Die Aufnahmen bedeuten keinen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das entschied das Bundesverfassungsgericht mit einem heute bekanntgegebenen Beschluss. Ein Autofahrer hatte sich vor dem Karlsruher Gericht gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße von 320 Euro gewehrt. Er war zu dicht auf das Fahrzeug vor ihm aufgefahren; die Polizei dokumentierte den Verkehrsverstoß mit einer Videokamera.