Verwaltungsrat des RBB bleibt hart: Keine Ruhe für Schlesinger im Rechtsstreit
Der Konflikt um die ehemalige RBB-Intendantin Patricia Schlesinger geht in die nächste Runde, ohne Aussicht auf baldigen Frieden. Der Verwaltungsrat des Rundfunks Berlin-Brandenburg bleibt standhaft und plant, Berufung gegen das Urteil des Berliner Landgerichts einzulegen, das im Juli zum Teil zu Gunsten von Schlesinger entschieden wurde. Diese Entscheidung wurde bei einer Sitzung am 5. August getroffen und gegenüber der Deutschen Presse-Agentur bestätigt. Einen kompromisslosen Kurs verfolgt auch die Gegenseite. Schlesingers Anwalt, Thomas Wahlig, informierte ebenfalls die Presseagentur über seine Mandantin, die das Urteil des Landgerichts nicht akzeptiert und ebenfalls in Berufung gehen wird. Das Gefecht um Ansprüche und Rückzahlungen verschärft sich somit. Der öffentlich-rechtliche Sender sah sich im Sommer 2022 einer Welle von Anschuldigungen ausgesetzt, darunter Verschwendung und Vetternwirtschaft. Dienstwagen mit luxuriösen Massagesitzen, opulente Ausstattung der Intendanz und fragwürdige Dienstreisen machten Schlagzeilen. Die gegenseitigen Ansprüche sowohl von Schlesinger als auch von dem Sender fanden ihren Weg in verschiedene Zivilprozesse, in denen beide Parteien kleinere Erfolge erzielten. Im nächsten Akt dieser gerichtlichen Auseinandersetzung wird das Kammergericht Berlin alle strittigen Punkte erneut prüfen müssen. Der Verwaltungsrat strebt an, dass Schlesinger für Entscheidungen zu Bonuszahlungen und ARD-Zulagen persönlich haftbar gemacht wird. Während das Landgericht Schlesinger einen kleinen Sieg zugesprochen hat, indem es ihr Ruhegeld für einen exemplarischen Monat in Höhe von rund 18.300 Euro zubilligte, konnte der RBB sie unter anderem zur Rückzahlung von Dienstreisekosten verurteilen. Besonders im Fokus steht das eingestellte Projekt "Digitales Medienhaus". Der RBB macht Patricia Schlesinger für finanzielle Verluste verantwortlich und fordert Schadensersatz, den er mit über 12,9 Millionen Euro plus Zinsen beziffert. Für diesen Aspekt des Verfahrens hat das Gericht noch keinen Verhandlungstermin angesetzt, doch der Verwaltungsrat bleibt unbeirrbar entschlossen, diese Ansprüche durchzusetzen.

