Verwaltungsgericht verhandelt über Tantra-Massagen

Stuttgart (dpa) - Sind Tantra-Massagen sexuelles Vergnügen und damit vergnügungssteuerpflichtig? Diese Frage muss das Verwaltungsgericht Stuttgart von heute an klären. Eine Stuttgarter Anbieterin solcher Ganzkörpermassagen hatte gegen die von der Stadt festgesetzten Steuern von 840 Euro für Januar und Februar 2013 geklagt. Sie macht geltend, dass die Massagen einem strikt einzuhaltenden Ritus folgten. Zwar werde bei der Behandlung auch der Intimbereich mit einbezogen. Hauptzweck sei aber nicht das sexuelle Vergnügen, sondern das ganzheitliche Wohlbefinden.

Prozesse / Kommunen
06.11.2013 · 03:51 Uhr
[0 Kommentare]
 
Ein Prozess gegen Trump bis auf Weiteres verschoben
Washington (dpa) - Der offizielle Beginn des Gerichtsprozesses gegen den früheren US- […] (00)
Sennheiser ACCENTUM – Klangwunder für die Hosentasche
Mit dem ACCENTUM True Wireless präsentiert die Marke Sennheiser das neueste Mitglied des […] (01)
Lily Allen: Sauer auf Elton John
(BANG) - Lily Allen war sauer auf Elton John, weil sie keine Antwort auf einen Brief erhielt. […] (00)
Hugh Jackman: Neue Rolle in 'Robin Hood'
(BANG) - Hugh Jackman und Jodie Comer werden die Hauptrollen in ‚The Death Of Robin Hood‘ […] (00)
Runes of Magic: Erkunde die brandneue Zeitlos-Instanz voller spannender Abenteuer
Das kostenlose MMORPG Runes of Magic feiert momentan seinen 15. Geburtstag! Zu diesem Anlass […] (00)
BioNTech Aktie stürzt nach Quartalsergebnis ab
Starkes Umsatzrückgang: BioNTech sieht sich mit einem dramatischen Einbruch der Einnahmen aus […] (00)
 
 
Suchbegriff

Diese Woche
08.05.2024(Heute)
07.05.2024(Gestern)
06.05.2024(Mo)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News