Verwaltungsgericht Düsseldorf genehmigt Abschiebung syrischer Rückkehrer
Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat in zwei Fällen die Abschiebung von syrischen Staatsangehörigen genehmigt und damit eine neue Phase in der deutschen Asylpolitik eingeläutet. Nach Ansicht des Gerichts drohen den Betroffenen in ihren Heimatregionen keine erheblichen Gefahren mehr. Die Provinzen Damaskus und Latakia sind nicht mehr von willkürlicher Gewalt geprägt, die eine ernsthafte Bedrohung darstellen würde, so das Urteil.
Ein 46-jähriger syrischer Koch und sein 26-jähriger Sohn, die bereits in Österreich keinen Flüchtlingsschutz erhalten hatten, sind von den Entscheidungen betroffen. Beide seien nicht straffällig geworden und müssen sich dennoch auf eine baldige Rückkehr einstellen. Laut aktuellen Erkenntnissen besteht in ihren Heimatregionen keine drohende Verelendung und es stehen ausreichend Rückkehr- und Hilfsprogramme zur Verfügung. Die Entscheidungen sind unanfechtbar.
In Deutschland sind derzeit 951.406 Syrer registriert, von denen 920 ausreisepflichtig sind. Bundeskanzler Friedrich Merz drängt darauf, Abschiebungen nach Syrien, insbesondere von Straftätern, schnellstmöglich wieder aufzunehmen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt kündigte an, entsprechende Vereinbarungen mit Syrien zu treffen, um die Rückführungen zu ermöglichen. Gleichzeitig bearbeitet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prioritär Asylanträge von arbeitsfähigen, jungen Männern.

