Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt Abschiebung eines syrischen Rückkehrers
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einer wegweisenden Entscheidung die Abschiebung von zwei syrischen Staatsangehörigen genehmigt und markiert damit eine potenzielle Wende in der deutschen Asylpolitik. In seinem Urteil hob das Gericht hervor, dass in den Heimatregionen der betreffenden Personen, insbesondere in den Provinzen Damaskus und Latakia, keine signifikante Bedrohung durch willkürliche Gewalt mehr besteht. Diese Einschätzung stellt einen bedeutenden Faktor für die Beurteilung der Sicherheitslage in Syrien dar und könnte künftig ähnliche Entscheidungen in der Asylpolitik beeinflussen.
Betroffen von dieser Entscheidung sind ein 46-jähriger syrischer Koch und sein 26-jähriger Sohn, die bereits in Österreich keinen Anspruch auf Flüchtlingsschutz geltend machen konnten. Bemerkenswert ist, dass beide trotz des Fehlens strafrechtlicher Vergehen sich nun auf eine zeitnahe Rückkehr nach Syrien vorbereiten müssen. Das Gericht stellte klar, dass aktuelle Informationen keinen Anhaltspunkt für eine drohende Verelendung in ihren Heimatregionen bieten und dass hinreichende Rückkehr- und Hilfsprogramme zur Verfügung stehen, um eine geordnete Wiedereingliederung zu unterstützen. Die Entscheidungen des Gerichts sind endgültig und können nicht rechtlich angefochten werden.
In Deutschland sind derzeit 951.406 syrische Staatsbürger registriert, von denen 920 rechtlich zur Ausreise aufgefordert sind. Bundeskanzler Friedrich Merz hat seine Forderung erneuert, Abschiebungen nach Syrien rasch wieder aufzunehmen, insbesondere bei Personen mit strafrechtlicher Vergangenheit. In diesem Zusammenhang hat der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt angekündigt, intensive Verhandlungen mit syrischen Behörden zu führen, um entsprechende Rücknahmevereinbarungen zu fördern und den Weg für künftige Rückführungen zu ebnen.
Parallel dazu hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) neue Prioritäten bei der Bearbeitung von Asylanträgen gesetzt. Insbesondere Anträge von arbeitsfähigen, jungen Männern werden verstärkt bearbeitet, was die Effizienz der Verfahren steigern und ein schnelleres Urteil ermöglichen soll. Diese strategische Ausrichtung soll den Bedürfnissen der deutschen Arbeitsmärkte Rechnung tragen und gleichzeitig den humanitären Verpflichtungen Deutschlands gerecht werden.

