Verurteilter Kinderschänder bleibt auf freiem Fuß

Karlsruhe (dts) - Ein verurteilter, mehrfacher Kinderschänder aus dem nordrhein-westfälischen Heinsberg bleibt weiterhin in Freiheit. Das entschied heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der BGH wies damit den Antrag nach einer Sicherheitsverwahrung des Sexualstraftäters der Staatsanwaltschaft München II zurück. Es bestehe keine gesetzmäßige Grundlage für eine Inhaftierung des Mannes, so die Richter. Bei der letzten Verurteilung des Mannes im Jahr 1995 waren 14 Jahre Haft, allerdings ohne Sicherheitsverwahrung, angeordnet worden. Gemäß einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg vom Dezember kann eine solche Maßnahme in Deutschland nicht nachträglich angeordnet werden. Der Vorsitzende Richter Armin Nack beurteilte die Rechtslage als "ausgesprochen kompliziert". Der 59-Jährige war 1985 wegen der Vergewaltigung einer Minderjährigen zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Nach einer erneuten Misshandlung zweier Schülerinnen war der Mann zu einer weiteren Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Seit seiner Freilassung und dem Einzug in die Wohnung seines Bruders bei Heinsberg hatten Anwohner über Wochen hinweg täglich vor dem Wohnhaus demonstriert. Gutachter hatten dem Sexualstraftäter zudem sadistische Neigungen bescheinigt und ihn als gefährlich eingestuft. Die örtliche Polizei hatte bei seiner Freilassung im letzten Jahr vor dem Mann gewarnt.
DEU / Justiz / Sexualstraftaten
13.01.2010 · 13:07 Uhr
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