Karlsruhe (dts) - Ein verurteilter, mehrfacher Kinderschänder aus dem nordrhein-westfälischen Heinsberg bleibt weiterhin in Freiheit. Das entschied heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der BGH wies damit den Antrag nach einer Sicherheitsverwahrung des Sexualstraftäters der ...