Karlsruhe (dts) - Ein verurteilter, mehrfacher Kinderschänder aus dem nordrhein-westfälischen Heinsberg bleibt weiterhin in Freiheit. Das entschied heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der BGH wies damit den Antrag nach einer Sicherheitsverwahrung des Sexualstraftäters der ...

Kommentare

Diese News wurde leider noch nicht kommentiert.
Hier kannst du einen Kommentar abgeben.
 
Suchbegriff