Vergleich beendet Streit um Ticket-Stornierungen: CTS Eventim und Verbraucherzentrale erzielen Einigung
Im Hinblick auf das umstrittene Thema der Rückerstattungen von Ticketbestellungen haben CTS Eventim und der Verbraucherzentrale Bundesverband einen bedeutenden Durchbruch erzielt. Der zwischen ihnen geschlossene Vergleich beendet das Musterfeststellungsverfahren, das im Zuge der weitreichenden Veranstaltungsabsagen während der Pandemie initiiert wurde. Für betroffene Ticketkäufer bietet Eventim nun einen pauschalen Gutschein in Höhe von 20 Euro an, der über ein eigens eingerichtetes Onlineportal abgerufen werden kann.
Bedeutend für den Fortgang ist, dass mit diesem Gutscheinanspruch alle Verbraucherforderungen gegenüber dem Ticketanbieter als abgegolten gelten. Dennoch bleibt der Status quo in puncto genereller Ansprüche von Ticketkäufern gegen CTS Eventim unberührt, wie die Verbraucherzentrale aus Berlin klarstellt. Die Einigung betrifft über 5.000 Verbraucher, die sich der sogenannten Sammelklage angeschlossen hatten.
Bereits im Dezember 2022 reichte die Verbraucherzentrale die Klage beim Bayerischen Obersten Landesgericht ein. Gleichzeitig hielt Eventim die Vorwürfe der unrechtmäßigen Einbehaltung von Ticketzahlungen für unbegründet. Der gesetzlich eingerichtete Rahmen der Musterfeststellungsklagen, wie bekannt aus dem berühmten VW-Abgasskandal, hat es den Verbraucherverbänden ermöglich, im Interesse der Geschädigten aktiv zu werden und somit eine Plattform zu bieten, auf der kollektive Ansprüche gebündelt werden können. Doch im Falle einer künftigen Vergleichseinrichtung, wie jetzt geschehen, müssen sich die Verbraucher nicht mehr in Einzelverfahren durchsetzen.

