Verfassungsschutz: Aussetzen der Extremismus-Einstufung der AfD sorgt für Aufsehen
Der Verfassungsschutz wird die Alternative für Deutschland (AfD) bis zu einer Entscheidung im Eilverfahren nicht mehr als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufen. Dies ist das Ergebnis einer sogenannten Stillhaltezusage im laufenden Rechtsstreit mit der AfD. Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Köln bestätigte den Eingang des entscheidenden Schreibens. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wahrte hierbei Stillschweigen und erklärte, man werde sich „mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht“ öffentlich nicht weiter äußern. Wann mit einem Urteil im Eilverfahren zu rechnen ist, bleibt indes offen.
Bereits in früheren Auseinandersetzungen hatte der Verfassungsschutz vergleichbare Zugeständnisse gemacht, wie beispielsweise im Jahr 2021, als die AfD gegen die Einstufung als „Verdachtsfall“ klagte. Trotz der damals für die Partei erfolglosen Klage blieb das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster bislang nicht rechtskräftig. Wichtig ist zu betonen, dass die aktuelle Zusage nicht bedeutet, dass der Verfassungsschutz seine Einstufung zurückgenommen hat. Die Beobachtung als Verdachtsfall, bei dem erhöhte Hürden für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gelten, bleibt bestehen.
In Reaktion auf die Entwicklung äußerte AfD-Chefin Alice Weidel, dies sei ein erster Erfolg für die Partei und die Demokratie. Sie ermutigte dazu, weiterhin gegen die „ungerechtfertigte Diffamierung“ der AfD vorzugehen und zeigte sich zuversichtlich über den Erfolg dieser Schritte.
Der Verfassungsschutz hatte seine neue Einstufung der AfD am 2. Mai nach einer mehrjährigen Prüfung bekanntgegeben. Der Zeitpunkt, nur wenige Tage vor dem Ende der Amtszeit von Nancy Faeser als Bundesinnenministerin, hatte für Diskussionsstoff gesorgt und erneut Debatten um ein mögliches Verbot der AfD entfacht. Faeser legte besonderen Wert auf die Feststellung, dass das Ministerium das neue Gutachten erst am 28. April erhalten habe und sie keinerlei Einfluss auf den Inhalt und die Entscheidung des Bundesamtes genommen habe. Der Verfassungsschutz führte seine Bewertung vor allem auf den innerhalb der Partei präsenten ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff zurück. Kritische Beachtung fanden etwa Äußerungen von AfD-Funktionären wie „Jeder Fremde mehr in diesem Land ist einer zu viel“.

