Verfahren wegen fahrlässiger Tötung nach Absturz

Paris (dpa) - Die Staatsanwaltschaft in Paris hat vier Tage nach dem Absturz der Air-France-Maschine über dem Atlantik offiziell ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Ermittelt wird wegen fahrlässiger Tötung gegen Unbekannt. Das ebenfalls mit der Aufklärung des Absturzes betraute Amt für Unfallanalysen ist nur für die technische Seite der Ermittlungen zuständig. An Bord der Air-France-Maschine waren 228 Menschen, darunter 28 Deutsche. Warum der Airbus abstürzte, ist weiter unklar. Bislang wurden nur wenige Wrackteile entdeckt.
Luftverkehr / Unfälle / Frankreich / Brasilien
05.06.2009 · 19:08 Uhr
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