Verbraucherzentrale NRW fordert Meta zur Unterlassung auf: KI-Training und Foto-Analyse im Visier
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat den Social-Media-Giganten Meta abgemahnt, um zu verhindern, dass das Unternehmen ungefragt Inhalte seiner Nutzerinnen und Nutzer zum Training seiner Künstlichen Intelligenzen verwendet. Die europäische Tochtergesellschaft Meta Platforms Ireland steht im Zentrum der Abmahnung und wurde zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.
In den letzten Tagen hat Meta massenhaft die Nutzer von Facebook, Instagram und Threads über die Anpassung seiner Datenschutzrichtlinie informiert. Konkret betont Meta in diesen Mitteilungen, dass die Datenschutzrichtlinie erweitert wird, um die KI-Nutzung zu integrieren. Die Nutzer werden zudem über ihr Widerspruchsrecht informiert.
Die Verbraucherzentrale NRW kritisiert scharf, dass Nutzer aktiv widersprechen müssen, wenn sie das Training der KI mit ihren Postings ablehnen. Laut der Verbraucherzentrale sei das Widerspruchsverfahren umständlich und wenig nutzerfreundlich. Ein weiteres Kritikpunkt ist die standardmäßige Analyse der privaten Fotobibliothek durch Facebook, die den Nutzern nun Vorschläge unterbreitet, welche ihrer privaten Fotos oder Videos sie teilen könnten. Diese Praktiken stünden nach Auffassung der Verbraucherschützer im Widerspruch zu den Datenschutzrechten der Nutzer.
Meta hingegen ist der Meinung, dass das Vorgehen mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konform sei. In den E-Mails an die Nutzer argumentiert Meta, dass es sich auf das "berechtigte Interesse" berufen könne, um KI weiterzuentwickeln und zu verbessern. Diese Interpretation des Datenschutzrechtes stößt bei der Verbraucherzentrale NRW auf Ablehnung. Vorstand Wolfgang Schuldzinski betonte, es sei nicht einfach hinnehmbar, dass private Daten ohne Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer für das KI-Training verwendet würden.
Die Abmahnung setzt Meta eine Frist bis zum 19. Juni 2024 zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Sollte das Unternehmen diese Frist nicht einhalten, könnte der Verbraucherzentrale NRW der Klageweg offenstehen. (eulerpool-AFX)

