Verbraucherschützer planen erneuten Vorstoß im Streit um 'Lidl Plus'-App
Der anhaltende Rechtsstreit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Lebensmittel-Discounter Lidl um die umstrittene 'Lidl Plus'-App macht den nächsten juristischen Schritt. Nach einer Niederlage vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, das eine Klage der Verbraucherschützer abgewiesen hatte, erwägt der Verband nun eine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH).
Der Entschluss zur Einreichung steht, wenn auch der genaue Zeitpunkt noch offen bleibt. Ursprünglich kam der Hinweis über den geplanten Revisionsantrag von der 'Lebensmittelzeitung'. Das Kernstück der Auseinandersetzung ist die Behauptung der Verbraucherschützer, dass die als kostenlos beworbene App stattdessen durch die Entgegennahme von Nutzerdaten der Kunden bezahlt wird.
Lidl hingegen sieht dabei kein rechtliches Fehlverhalten, da derzeitige gesetzliche und europäische Standards Geldbeträge als einzigen Preisfaktor ansehen und keine sonstigen Gegenleistungen berücksichtigen. Am Ende entschied das Gericht in Stuttgart, dass die Klage unbegründet sei, da Lidls Angaben zur kostenlosen Nutzung nicht als irreführend angesehen werden.
Dennoch wurde eine Revision aufgrund der grundlegenden Bedeutung des Falls zugelassen. Das Verfahren soll klären, inwieweit Nutzerdaten als Währung in der digitalen Welt anerkannt werden sollten, da dies als Pilotprojekt für ähnliche Streitfälle gilt.
Lidl hält sich mit öffentlichen Stellungnahmen zum Verfahren zurück, weist jedoch darauf hin, dass Millionen Nutzer weltweit von den Vorteilen der 'Lidl Plus'-App Gebrauch machen.

