US-Gerichtsurteil: Kein Zwang zur Zerschlagung von Google
Der kalifornische Internet-Gigant Google kann in seiner etablierten Form weiter agieren, nachdem ein US-Gericht die Forderung der Regierung nach einer Zerschlagung abwies. Richter Amit Mehta urteilte, dass Google nicht verpflichtet sei, seine Schlüsselprodukte, den Webbrowser Chrome und das Mobil-Betriebssystem Android, von seinem Konzern zu trennen. Die Klage war ursprünglich am Ende der Ära von Präsident Donald Trump im Jahr 2020 eingereicht worden. Der Versuch der Regierung wurde vom Gericht als überzogen angesehen.
Trotz des Siegs muss Google künftig auf exklusive Vereinbarungen verzichten, die eine dominante Verbreitung seiner Dienste wie der Websuche, Chrome und der KI-Software Gemini sicherten. Gleichwohl bleibt es Google erlaubt, mit Unternehmen wie Apple oder Mozilla Vereinbarungen zu treffen, um seine Dienste gegen Bezahlung prominent zu platzieren.
Neue Verpflichtungen kommen jedoch auch auf Google zu: So muss der Konzern Daten aus seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen. Dies betrifft insbesondere den Suchmaschinen-Index und Nutzerinteraktionsdaten. Davon sollen rivalisierende Anbieter wie Microsofts Bing und DuckDuckGo sowie KI-Unternehmen wie OpenAI und Perplexity profitieren.
An den Finanzmärkten löste das Urteil positive Reaktionen aus: Die Alphabet-Aktie verzeichnete einen Zuwachs von 6,7 Prozent, während Apple-Papiere um knapp drei Prozent stiegen. Der Apple-Konzern profitiert von den Einnahmen durch Google erheblich in seiner Dienstleistungssparte.
Gene Munster, ein renommierter Analyst, urteilte auf CNBC, das Urteil ändere im Wesentlichen nichts. Der ehemalige Wettbewerbsspezialist Jonathan Kanter sah den Teilaspekt der Entscheidung, der Künstliche Intelligenz und neue Google-Rivalen im Blick hat, als Teilerfolg der US-Regierung. Perplexity äußerte zudem Interesse an einem Kauf von Chrome, falls es juristisch zu einer Abspaltung käme.
Vize-Justizministerin Abigail Slater hob hervor, dass die gerichtlich angeordneten Maßnahmen mehr Wettbewerb im Bereich der Künstlichen Intelligenz schaffen könnten. Google wird trotz des Teilerfolgs der Regierung weiter über seine nächsten Schritte nachdenken, besonders hinsichtlich der Auswirkungen auf den Datenschutz. Vor dem Urteil hatte der Konzern bereits angekündigt, Berufung einzulegen.

