US-Gericht verschiebt Rückführung guatemaltekischer Minderjähriger
In einer unerwarteten Wendung hat eine Richterin in den Vereinigten Staaten die unmittelbare Rückführung Hunderter Kinder und Jugendlicher nach Guatemala gestoppt. Die Entscheidung gewährt einen zweiwöchigen Aufschub der geplanten Maßnahmen, wodurch die US-Regierung gezwungen ist, alle Bestrebungen zur Abschiebung oder Rückführung vorerst auszusetzen.
Der rechtliche Schachzug erfolgte, nachdem Anwälte, die mehrere junge Menschen aus Guatemala vertreten, die ohne elterliche Begleitung in den USA leben, eine gerichtliche Intervention gefordert hatten. Die Eilentscheidung kam, nachdem das Gericht erfahren hatte, dass einige der betroffenen Minderjährigen bereits in Flugzeugen saßen, um nach Guatemala zurückgebracht zu werden.
Diese Geschichten aus den US-Medien zeichnen ein Bild von der geplanten Rückführung unbegleiteter Minderjähriger, die sich derzeit unter dem Schutz einer eigens für diese Fälle zuständigen Behörde befinden. Entscheidend für das Gericht war, dass gegen diese Kinder und Jugendlichen keine durchsetzbaren Abschiebebescheide vorliegen.
Im Mittelpunkt der juristischen Argumentation steht der gesetzlich verankerte verstärkte Schutz und das Recht auf adäquate Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen. Parallel laufen noch Verfahren vor Einwanderungsgerichten, die über die Zukunft der betroffenen jungen Menschen entscheiden sollen. Ein Vertreter des Justizministeriums merkte hingegen an, dass es sich bei der geplanten Maßnahme um die Zusammenführung von Eltern und Kindern handle.

