Urteil: Falsche Preise im Internet teils bindend

Fürth (dpa) - Im Internethandel sind einem Urteil zufolge falsche Preisangaben unter bestimmten Umständen für den Verkäufer bindend. Im konkreten Fall ging es vor dem Amtsgericht Fürth um Flachbildschirme des Online-Händlers Quelle. Die waren irrtümlich zu einem falschen Preis ins Internet eingestellt. Die Kunden wurden von Quelle jedoch nicht oder erst sehr spät auf den Irrtum hingewiesen. Das Unternehmen muss ihnen nun die Flachbildschirme zum ausgewiesenen Preis von 199,99 Euro statt 1999,99 Euro ausliefern.
Urteile / Handel
20.08.2009 · 11:20 Uhr
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