Fürth (dpa) - Im Internethandel sind einem Urteil zufolge falsche Preisangaben unter bestimmten Umständen für den Verkäufer bindend. Im konkreten Fall ging es vor dem Amtsgericht Fürth um Flachbildschirme des Online-Händlers Quelle. Die waren irrtümlich zu einem falschen Preis ins Internet ...

Kommentare

(1) Swatinem · 20. August 2009
Das ist sicherlich ein Schnäppchen gewesen...
 
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