Fürth (dpa) - Im Internethandel sind einem Urteil zufolge falsche Preisangaben unter bestimmten Umständen für den Verkäufer bindend. Im konkreten Fall ging es vor dem Amtsgericht Fürth um Flachbildschirme des Online-Händlers Quelle. Die waren irrtümlich zu einem falschen Preis ins Internet […] mehr

Kommentare

1Swatinem20. August 2009
Das ist sicherlich ein Schnäppchen gewesen...