Urlaubsbuchung: So arbeiten Stornoportale
ARAG Experten zu Stornoportalen und wie diese arbeiten

(lifepr) Düsseldorf, 06.10.2015 - Egal ob Krankheit, Familienangelegenheiten oder die Arbeit der Grund sind: Wer seinen Urlaub kurzfristig absagen muss, hat neben der Enttäuschung oft auch mit gesalzenen Storno-Gebühren zu tun. Doch was des einen Frust, ist des anderen Geschäftsmodell. ARAG Experten zu den Stornoportalen im Internet.

Stornoportal – Was ist das?

Stornoportale sind ein Online-Marktplatz für Reisen und Flüge. Verbraucher, die ihren Urlaub aus unterschiedlichen Gründen nicht antreten können, stellen hier Reisen oder Flüge ein. Interessierte können sich dann melden und Reise oder Flug übernehmen. Dadurch profitieren beide Seiten: Der Verkäufer von Reise oder Flug bekommt zwar nicht den kompletten Reisepreis zurück, spart aber die hohen Stornogebühren. Der Käufer bekommt Reisen oder Flüge günstiger als normal gebuchte.

Gesetzliche Regeln

Grundsätzlich darf jeder seine Pauschalreise bis zum Reisebeginn an andere übertragen. Das ist gesetzlich auch in Ordnung. Der Veranstalter darf auch nur widersprechen, wenn der neue Reisende „bestimmte Eigenschaften“ nicht erfüllt. Dazu gehört zum Beispiel das Visum für das Urlaubsland oder bei Aktivreisen eine entsprechende körperliche Verfassung.

Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

In der Regel kann man seine Reise kostenfrei in das Portal einstellen. Erst bei einer erfolgreichen Vermittlung zahlt der Verkäufer eine Provision. Diese beträgt ca. 20 Prozent des gesparten Stornobetrags. Die drohenden Stornogebühren sind meist recht hoch. Im Schnitt liegen sie bei ca. 70 Prozent des Reisepreises. Auf der anderen Seite kann man auf diesem Weg natürlich auch selbst Reisen kaufen und ein Schnäppchen machen. Und da gilt: je kurzfristiger, umso günstiger. Da können bei einer Pauschalreise unter Umständen noch ein paar hundert Euro gespart werden. Darüber hinaus muss bei der Airline oder beim Reiseveranstalter zwar manchmal noch eine Namensänderungsgebühr bezahlt werden, wenn man Pauschalreise oder Flug an jemand anderen abtritt. Diese Gebühr hält sich im Vergleich zu den Stornogebühren laut ARAG Experten aber in Grenzen.

Praxistipp:

Ob der Weiterverkauf auf einem Stornoportal klappt, hängt davon ab, wie viel Preisnachlass man gibt. Auch der Zeitpunkt der Reise spielt eine wichtige Rolle: Sind zu Beginn der Schulferien viele Menschen auf Schnäppchenjagd, stehen die Chancen gut.
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 06.10.2015 · 10:01 Uhr
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