Unüberwindbare Hürden: Sahra Wagenknechts Bündnis scheitert vor Bundesverfassungsgericht
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) erleidet einen Rückschlag vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Anträge der Partei auf Neuauszählung der Bundestagswahl ablehnte. Der Zweite Senat machte klar, dass Rechtsschutzforderungen dieser Art sowohl vor als auch nach einer Wahl nur in begrenztem Umfang möglich sind. Dies führt zu einer Bestätigung der bisherigen Praxis, dass Wahlprüfungsverfahren dem Bundestag obliegen und keine unzumutbaren Nachteile darstellen.
So wurden insbesondere auch die Eilanträge auf einstweilige Anordnungen zurückgewiesen. Im Detail betraf das abgelehnte Anliegen einen Eilantrag, der das amtliche Endergebnis der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag bis zur erneuten Auszählung der Wählerstimmen verzögern sollte. BSW hatte nach dem vorläufigen Wahlergebnis den Sprung über die Fünf-Prozent-Hürde mit einem Stimmenanteil von 4,972 Prozent knapp verpasst – nur 13.400 Stimmen hätten den Unterschied gemacht.
Doch die Hoffnung stirbt zuletzt: Die Parteigründerin Sahra Wagenknecht, gemeinsam mit der Co-Vorsitzenden Amira Mohamed Ali und weiteren Parteimitgliedern, argumentierte mit Resultaten einer begrenzten Nachzählung, die fehlerhafte Zuordnungen der BSW-Stimmen offenbart hätten. Diese Korrekturen hätten bereits tausende zusätzlicher Stimmen eingebracht und die Lücke auf 9.500 Stimmen verkleinert.
Dennoch bleibt die Tür nicht gänzlich verschlossen, denn Wagenknecht kündigte an, auf den formellen Weg zu setzen – das endgültige Ergebnis abzuwarten, um anschließend beim Bundestag Einspruch zu erheben. Diese Option zu verfolgen, gilt als regulärer Prozess, sollte die aktuelle Rechtssache nicht erfolgreich sein.
Zumal die politische Tragweite eines Einzugs in den Bundestag für die noch junge Partei immens wäre, denn dies könnte die Mehrheitsverhältnisse grundlegend verändern.

