Untervermietung vor dem BGH: Ein Fall mit Signalwirkung
Der Fall von Abdur-Rahman El-Khadra beleuchtet die komplexe Frage der zulässigen Mietzuschläge bei der Untervermietung. Angesichts der angespannten Wohnungsmärkte ist die Frage brisant, ob und in welchem Umfang Mieter von der Untervermietung ihres Wohnraums finanziell profitieren dürfen, zumal solche rechtlichen Regelungen bislang höchstrichterlich nicht geklärt sind.
Bei dem aktuellen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kämpft El-Khadra gegen die Kündigung seiner Berliner Wohnung, für die er selbst zunächst 460 Euro zahlte, jedoch 962 Euro von den Untermietern verlangte. Begründet wurde dieser Zuschlag durch die Ausstattung der Wohnung mit hochwertigen Möbeln und Geräten. Seine Klage wird durch seine Anwältin Sophie Thürk unterstützt, die argumentiert, dass es allein den Mietparteien obliege, den Mietpreis zu verhandeln, solange ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung besteht.
Richter Ralph Bünger betonte die Komplexität der Frage und verwies auf historische Regelungen, die klarstellen, dass eine Untervermietung der Mieterschaft primär helfen soll, die Wohnung zu halten, etwa während eines Auslandsaufenthalts. Das aktuelle Interesse am Thema betont auch der Deutsche Mieterbund, der auf die Notlage vieler Wohnungssuchender verweist, welche oft auf Untervermietung angewiesen sind.
Hinsichtlich etwaiger Möblierungszuschläge bestehen bislang keine konkreten gesetzlichen Vorgaben, was regelmäßig zur Umgehung der Mietpreisbremse führt. Hier will das Bundesjustizministerium ansetzen und plant eine gesetzliche Klarstellung. Ziel ist es, Exzesse zu verhindern und eine rechtlich eindeutige Grundlage zu schaffen, an der sich sowohl Vermietende als auch Mietende zu orientieren haben werden.
Abdur-Rahman El-Khadra sieht sich als Einzelkämpfer, der weder einer Lobbygruppe noch einem Netzwerk angehört. Sein Ziel ist es, die eigene Wohnung zu behalten und einen fairen Mietpreis zu gestalten. Das Urteil des BGH, das für den 28. Januar angesetzt ist, könnte wegweisend für die Zukunft der Untermietregelungen in Deutschland sein.

