Unklarheit über Zuständigkeit: Meta steht in Hamburg vor Gericht
Der Ausgang der ersten Anhörung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht zu einer möglichen Sammelklage gegen den Facebook-Konzern Meta bleibt weiterhin ungewiss. Unvermittelt beendete der vorsitzende Richter die Sitzung mit der vorläufigen Einschätzung, dass das Hamburger Gericht möglicherweise nicht zuständig sei. Ein neuer Verhandlungstermin wird noch festgesetzt.
Anlass der Klage gegen Meta, mit Sitz in Irland, war ein gravierendes Datenleck in den Jahren 2018 und 2019. Dabei wurden persönliche Informationen von über 530 Millionen Facebook-Nutzern aus über 100 Ländern entwendet und letztlich im Darknet veröffentlicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband wirft Meta daher schwerwiegende Verstöße gegen das Datenschutzrecht vor. Mit einer Musterfeststellungsklage möchte der Verband es den Betroffenen erleichtern, Schadensersatzansprüche gegen Meta geltend zu machen.
Für Irritation sorgte der Abbruch der Verhandlung, der durch kurzfristig angekündigte neue Anträge der Verbraucherzentrale ausgelöst wurde. Diese Abweichungen von der ursprünglichen Klageschrift führten zu Unverständnis beim Gericht und den Anwälten von Meta. Der Richter kommentierte die Vertagung als "unglücklich", da eine adäquate Vorbereitung für alle Beteiligten somit nicht möglich gewesen sei.
Henning Fischer von der Verbraucherzentrale zeigte sich überrascht von der Vertagung, hob jedoch hervor, dass die juristischen Schritte in diesem Fall Neuland betreten. Fischer erklärte, dass bislang keine solche Klage gegen einen Beklagten im EU-Ausland erhoben wurde und es rechtlich unklar sei, welches Gericht tatsächlich zuständig sei. Aus Sicht der Verbraucherzentrale müsse das Hanseatische Oberlandesgericht die Verantwortung übernehmen.
In einer offiziellen Stellungnahme äußerte sich Meta optimistisch und bezeichnete die Klage als unzulässig. Das Unternehmen drängt darauf, dass das Gericht die Bedenken von Meta anerkennt und die Klage nicht weiterverfolgt.

