Union und SPD kündigen umfassende Reform des Bürgergelds an
Die politische Landschaft steht vor einem deutlichen Wandel beim Bürgergeld. Union und SPD haben sich in ihrem neuen Koalitionsvertrag auf weitreichende Verschärfungen und Reformen im System der Grundsicherung für Arbeitssuchende geeinigt. Im Mittelpunkt der Reformen steht das Ziel, arbeitsfähige Menschen prioritär in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Dazu sollen bestehende Vermittlungshürden zügig abgebaut werden.
Ein zentraler Aspekt des Reformvorhabens ist die Verschärfung der Mitwirkungspflichten und Sanktionen. Im Sinne des Mottos "Fördern und Fordern" sollen Sanktionen schneller als bisher durchgesetzt werden können. Wiederholte Verweigerung zumutbarer Arbeit wird künftig zu einem vollständigen Entzug der Leistungen führen. Auch die Schonzeiten für Vermögen stehen vor dem Aus.
Zukünftig soll das Schonvermögen stärker an die individuelle Lebensleistung gekoppelt sein. Hinsichtlich der Berechnung der Regelsätze kehrt man zu den alten Regelungen zurück. Ursprünglich hatte das Bürgergeld ab Anfang 2023 unter Berücksichtigung der aktuellen Inflation seinen Ausgangspunkt gefunden. Die Regelsätze sollen nun wieder mit einem größeren zeitlichen Abstand an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden.
Oberstes Ziel bleibt es, dass sich Arbeit für Empfänger von Grundsicherung und Sozialleistungen finanziell lohnt. Häufig wird beklagt, dass sich eine Erhöhung der Arbeitszeit durch das aktuelle System nur bedingt positiv auswirkt. Dies soll durch die geplanten Reformen geändert werden, um klare Anreize für die Aufnahme oder Ausweitung von Arbeit zu schaffen.

