Ungewisse Zukunft der SPD/BSW-Koalition in Brandenburg nach Parteiaustritt
Die politische Zukunft der erst vor einem Jahr ins Leben gerufenen SPD/BSW-Koalition in Brandenburg steht auf der Kippe, nachdem vier Abgeordnete der BSW das Parteienbündnis verlassen haben. Die SPD plant, mit ihrem Koalitionspartner im Landtag Gespräche aufzunehmen, um die nächsten Schritte zu besprechen. Trotz der Krise soll eine geplante Vorentscheidung zu zwei umstrittenen Medienstaatsverträgen nicht verschoben werden, wie der SPD-Fraktionsvorsitzende Björn Lüttmann betonte.
Der Streitpunkt innerhalb des BSW drehte sich um die zukünftige Umsetzung der Medienstaatsverträge, die reformierte Regeln für ARD, ZDF und Deutschlandradio einführen sollen und ebenso den Jugendmedienschutz betreffen. Ein parteiinterner Konflikt kulminierte in der Ankündigung der Abgeordneten Jouleen Gruhn, Melanie Matzies, André von Ossowski und Reinhard Simon, ihre Partei zu verlassen, jedoch in der Fraktion verbleiben zu wollen. Unklar bleibt, wie der Riss in der Koalition geschlossen werden kann, zumal die BSW-Fraktion mehrheitlich gegen die Verträge stimmen will, was der Koalition die Mehrheit kosten würde.
Diese fordert weitergehende Reformen, lehnt übermäßige staatliche Kontrolle ab und pocht auf Koalitionseinigkeit. Auch innerhalb der BSW selbst herrscht Uneinigkeit, wie sich an einem Misstrauensantrag einiger Abgeordneter gegen den Fraktionsvorstand zeigt. Finanzminister Robert Crumbach spricht sich für die Reformen aus, während der BSW-Parteivorstand diese ablehnt. Darüber hinaus sieht Sahra Wagenknecht, Bundesvorsitzende der BSW, die Partei bei den Austritten in einem problematischen Licht, da die Abweichler einst angetreten waren, um die Parteipositionen zu verteidigen.
Die BSW-Landeschefin Friederike Benda reagiert mit dem Vorschlag, den Dialog mit allen Beteiligten zu suchen. Sie stellt klar, dass ein Ende der Koalition nie zur Debatte stand, da es im Koalitionsvertrag keine diesbezüglichen Festlegungen gäbe. Bei einer bevorstehenden Vorabstimmung im Hauptausschuss wird mit einem geteilten Votum gerechnet, bevor es schließlich am 19. im Landtag zur finalen Abstimmung kommt.

